meine Freundin Doro hat leider einen Mann geheiratet, der nur Schulden macht und dabei vergessen, einen Ehevertrag aufzusetzen. Jetzt hat sie ein Baby von ihm bekommen, lebt inzwischen aber von dem Mann getrennt und versucht, sich irgendwie durchzubringen.
Ich möchte ihr gerne finanziell unter die Arme greifen, weiß aber nicht, ob das Geld alles bei ihr bleibt. Wie ist das denn, darf er ihr Geld nehmen? Ich hab keine Ahnung davon, könnt ihr mich da schlau machen? Und wenn ich ihr Sachen schenke, hat er bei einer Scheidung dann irgendwie Anspruch darauf?
im zweifel kannst du es zweckgebunden schenken, z.b für das kind, dann kann er eh nicht daran.
doof wäre es das geld auf ein gemeinsames konto zu überweisen wo er vielleicht auch ran kann.
wenn mich nicht alles täuscht gehören die schulden vor seiner ehe eh ihm alleine.
und sachen wenn du ihr schenkst werden ihr gehören wenn du sie ausdrücklich nur ihr schenkst.
andere lösung wäre eine dauerhafte leihgabe bei sachwerten, die kann er eh nicht nehmen.
wenn du ihr z.b dauerhaft ein auto zur verfügung stellst kann ihr das niemand nehmen.
wenn mich nicht alles täuscht gehören die schulden vor seiner
ehe eh ihm alleine.
Ohne Ehevertrag gilt Zugewinngemeinschaft. Ich meine in irgendeinem Gesetzestext gelesen zu haben, daß das allerdings so nur funktioniert, wenn zu Beginn des Zugwinns ein Status Quo aufgenommen wird, also eine Liste, auf der vermerkt ist, wer was mit einbringt (und damit auch für sich behält). So dies nicht der Fall ist, wird alles als Zugewinn angesehen. Lieg ich da verkehrt? Klingt ja schon ein wenig komisch…
und sachen wenn du ihr schenkst werden ihr gehören wenn du sie
ausdrücklich nur ihr schenkst.
Nein. Zugewinn ist Zugewinn.
andere lösung wäre eine dauerhafte leihgabe bei sachwerten,
die kann er eh nicht nehmen.
wenn du ihr z.b dauerhaft ein auto zur verfügung stellst kann
ihr das niemand nehmen.
muss er es denn mitkriegen, wenn sie Geld geschenkt bekommt?
Solang sie es schnell genug ausgibt, bekommt er das sicher nicht mit. Im Falle einer Scheidung jedoch muß das aber wohl alles offengelegt werden, oder nicht? Aber da gibt’s dann ja auch noch den guten alten Sparstrumpf!
Hi!
Vielleicht solltest Du kein Geld schenken, sondern etwas, was gerade benötigt wird als Gegenwert: Windeln, Brei… Lebensmittel… Die kann er nicht nehmen, denn die sind bald verbraucht!
Gruß
Carmen
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meine Freundin Doro hat leider einen Mann geheiratet, der nur
Schulden macht und dabei vergessen, einen Ehevertrag
aufzusetzen.
Jetzt hat sie ein Baby von ihm bekommen, lebt
inzwischen aber von dem Mann getrennt und versucht, sich
irgendwie durchzubringen.
Ich möchte ihr gerne finanziell unter die Arme greifen, weiß
aber nicht, ob das Geld alles bei ihr bleibt. Wie ist das
denn, darf er ihr Geld nehmen? Ich hab keine Ahnung davon,
könnt ihr mich da schlau machen? Und wenn ich ihr Sachen
schenke, hat er bei einer Scheidung dann irgendwie Anspruch
darauf?
Vielen Dank für eure Hilfe
Trilli
Während der Ehe (ohne Ehevertrag) gehört jedem sowieso das, was er selber gekauft oder geschenkt bekommen hat.
Erst bei einer Scheidung wird dann ein Zugewinnausgleich durchgeführt. Bei dem Vermögensausgleich werden das Vermögen am Tag der Hochzeit mit dem am Tag der Scheidung verglichen und jeder bekommt 50% des Zugewinns.
Erbschaften und Schenkungen Dritter werden nicht(!)eingerechnet - allerdings Wertsteigerungen daraus.
Ach ja - für Verbindlichkeiten haftet jeder selber. (Deswegen läßt die Bank bei Darlehen auch i.d.R. beide unterschreiben.)
Gruß Norbert
Vermögensausgleich, worauf bezieht sich das genau?
Während der Ehe (ohne Ehevertrag) gehört jedem sowieso das,
was er selber gekauft oder geschenkt bekommen hat.
Erst bei einer Scheidung wird dann ein Zugewinnausgleich
durchgeführt. Bei dem Vermögensausgleich werden das Vermögen
am Tag der Hochzeit mit dem am Tag der Scheidung verglichen
und jeder bekommt 50% des Zugewinns.
Erbschaften und Schenkungen Dritter werden
nicht(!)eingerechnet - allerdings Wertsteigerungen daraus.
Ach ja - für Verbindlichkeiten haftet jeder selber. (Deswegen
läßt die Bank bei Darlehen auch i.d.R. beide unterschreiben.)
Gruß Norbert
Hallo Norbert,
danke für Deine Antwort. Jetzt frage ich mich natürlich: wenn jedem das gehört, was er selber gekauft bzw. geschenkt bekommen hat, worauf bezieht sich dann der Vermögensausgleich? Nur auf das gesteigerte Einkommen?
Und wie beweist man, dass man eine Sache geschenkt bekommen hat? Muss ich dann eine Schenkungsquittung zur Verfügung stellen?
Während der Ehe (ohne Ehevertrag) gehört jedem sowieso das,
was er selber gekauft oder geschenkt bekommen hat.
Erst bei einer Scheidung wird dann ein Zugewinnausgleich
durchgeführt. Bei dem Vermögensausgleich werden das Vermögen
am Tag der Hochzeit mit dem am Tag der Scheidung verglichen
Hier war ich ungenau. Als Enddatum gilt der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags beim anderen Ehepartner.
Hallo Norbert,
danke für Deine Antwort. Jetzt frage ich mich natürlich: wenn
jedem das gehört, was er selber gekauft bzw. geschenkt
bekommen hat,
Der Ausgleichsanspruch ist ein Anspruch auf eine bestimmte Geldsumme. Es kann nicht verlangt werden, dass bestimmte Vermögensgegenstände übertragen werden. Insbesondere haftet also kein Ehegatte für die Schulden des anderen Ehegatten! Dasjenige Vermögen, das ein Ehegatte allein erwirbt, ist und bleibt allein sein Vermögen und wird kein gemeinschaftliches Vermögen.
worauf bezieht sich dann der Vermögensausgleich?
Nur auf das gesteigerte Einkommen?
Vermögen!
Auf die Vermögensdifferenz zwischen Anfangs-und Endvermögen mit den oben erwähnten Ausnahmen.
Also:
Es wird das jeweilige Anfangs- und Endvermögen festgestellt.
Es werden von jedem „Vermögen“ jeweils die Schulden abgezogen.
Ist ein Vermögen negativ, wird es gleich 0 gesetzt.(§ 1374 Abs. 1 BGB)
Erbschaften und Schenkungen (außer den unter den Ehegatten) werden dem jeweiligen Anfangsvermögen hinzugerechnet.
( § 1374 Abs. 2 BGB )
Und wie beweist man, dass man eine Sache geschenkt bekommen
hat? Muss ich dann eine Schenkungsquittung zur Verfügung
stellen?
Ja, zum Beispiel. Ein Zeuge wäre eine weitere denkbare Möglichkeit, falls der Schenker nicht mehr verfügbar ist.
Buchungstext auf Überweisungsträger „z.B. Geschenk von Trilli an XY“