Eine Frau geht ihrem Ehemann fremd und aus diesem Seitensprung geht eine Schwangerschaft hervor. Der zweite Mann würde die Vaterschaft anerkennen.
Der Ehemann kann unter diesen Voraussetzungen nicht weiter mit seiner Ehefrau unter einem Dach leben. Es wird eine Scheidung geben.
Die Eheschließung ist erst 10 Monate her.
Kann der Ehemann seine schwangere Ehefrau vor die Tür setzen?
Würde diese Bezüge vom Staat bekommen, oder muss der Ehemann für Sie aufkommen?
Was für rechte hat der Ehemann und ist er bis zur Geburt des Kindes für seine Frau unterhaltspflichtig?
Kind könnte, aber nur zu einem sehr geringen Prozentsatz, auch vom Ehemann sein aber dieser ist aber nur sehr eingeschränkt Zeugungfähig.
Kann der Ehemann seine schwangere Ehefrau vor die Tür setzen?
Kommt darauf an, wem die Wohnung gehört, bzw. wer im Mietvertrag steht.
Gewöhnlich hat die Ehefrau die gleichen Rechte wie der Ehemann.
Wenn du die Trennung möchtest, wirst du ausziehen müssen
Würde diese Bezüge vom Staat bekommen, oder muss der Ehemann
für Sie aufkommen?
Was hat der Staat damit zu tun? Unterhaltspflicht gilt unabhängig vom Verschulden.
Eventuell wäre es allerdings möglich, später den Kindsvater regresspflichtig zu machen.
Was für rechte hat der Ehemann und ist er bis zur Geburt des
Kindes für seine Frau unterhaltspflichtig?
Keine. Zumindest nicht mehr, als bei einer ganz normalen Scheidung.
Kind könnte, aber nur zu einem sehr geringen Prozentsatz, auch
vom Ehemann sein aber dieser ist aber nur sehr eingeschränkt
Zeugungfähig.
Na also. Bevor nicht geklärt ist, von wem das Kind ist, bleibt es bei einer ganz normalen Trennung.
Die Wohnung gehört beiden Ehepartnern. Problem ist nur das Sie kein Einkommen hat und die Wohnung nicht halten kann. Deswegen die Frage wegen der Staatlichen Bezüge.
Wenn beide Parteien die gemeinsame Wohnung aufgeben und die Ehefrau sich selbst keine eigene Leisten kann, ob sie dann Hilfe vom Staat bekommt oder ob der Ehemann dann für diese Wohnung aufkommen muss?!
Wenn beide Parteien die gemeinsame Wohnung aufgeben und die
Ehefrau sich selbst keine eigene Leisten kann, ob sie dann
Hilfe vom Staat bekommt oder ob der Ehemann dann für diese
Wohnung aufkommen muss?!
Bin unerfahren, deswegen die Unwissenheit!
Na ja, wer ist da schon erfahren?
Der Ehemann wäre auf jeden Fall unterhaltspflichtig. Mindestens bis zur Scheidung. Dazu gehört auch die Wohnung. Daran geht kein Weg vorbei. Nur wenn der Ehemann die nötige Summe nicht aufbringen könnte (pfändungsfreier Betrag), würde der Staat einspringen.
Die Unterhaltspflicht ginge weiter, bis die Vaterschaft eventuell erfolgreich angefochten wäre. Bis dahin gälte der Ehemann übrigens auch automatisch als Vater, so dass er auch für das erwartete Kind unterhaltspflichtig wäre.