Ehe-Konsens

weiß hier jemand, seit wann eheleute bei der hochzeit gefragt werden, ob sie heiraten wollen?

hintergrund:
der ehekonsens, das heißt der wechselseitige wille der partner, eine ehe eizugehen, gilt heute als (ein) konstituierendes merkmal der ehe und war wohl schon immer ein wichtiger bestandteil. dennoch gibt es nach wie vor riten, bei denen dieser wille nicht expressis verbis erfragt wird. (die teilnahme am ritus gilt dann wohl als entsprechende willenserklärung.) zumindest im christentum und allen davon geprägten rechtssystemen wird aber ausdrücklich gefragt: „willst du…?“ mich interessiert nun, seit wann diese frage so oder ähnlich gestellt wird.

danke für eure antworten
JoB

Hallo!

zumindest im christentum und allen davon
geprägten rechtssystemen wird aber ausdrücklich gefragt:
„willst du…?“ mich interessiert nun, seit wann diese frage
so oder ähnlich gestellt wird.

Ich bin kein Jurist; aber weil sich niemand erbarmt, meine Ansicht zu deiner Frage:.
Mir scheint, dass dies, wie so manches im Kirchenrecht der Römischkatholischen Kirche, auf das Römische Recht zurückgeht; vielleicht auf
Digesten 23,1 (de ritu nuptiarum),
wo es heißt:
[…] Concurrit igitur consensus animorum et copula corporum. (Es fällt also zusammen die Übereinstimmung der Gesinnung und die Verbindung der Körper.)
D. h. dieser „consensus“, der (so die Auslassung) die Zeugung von Kindern und die gegenweitige Hilfe zum Zweck hat, war nach römischen Rechtsverständnis konstitutiv für die Gültigkeit der Ehe. Dieser Zweck wird auch im r.-k. Trauungsritus (Kinder und die Hilfe „in guten und in schweren Tagen, in Gesundheit und Krankheit“) genannt.
Nach römischem Verständnis konnte die Ehe allerdings aus verschiedenen Gründen und in verschiedenen Formen geschieden werden. Weil aber das Kirchenrecht die Ehe als unauflöslich betrachtet, wird die Feststellung des Ehewillens, also des Ehekonsens, eine noch wichtigere Voraussetzung für die Gültigkeit der Ehe. Sein Fehlen wäre ja ein Mangel, der die Ungültigkeit der Ehe und damit die Möglichkeit der Scheidung zur Folge hätte. Es geht also um die audrückliche Bejahung des Ehewillens beider Partner. Die Beiziehung von Zeugen bei Rechtsgeschäften (hier: Trauzeugen!) ist ebenfalls ein uralter Rechtsbrauch aus vor-schriftlichen Zeiten.
Mit welchen Formulierungen und seit wann jeweils der Konsens erfragt und bejaht wurde, weiß ich nicht.
Vielleicht fändest du auf dem Rechtsbrett Sachkundige.
Gruß!
Hannes

ich hatte bereits vorher herausgefunden, daß im römischen reich keine trauung im heutigen sinn stattfand. vielmehr wurde die ehe dadurch geschlossen, daß die eheleute als ein paar zusammenlebten.

zusammen mit

dieser „consensus“ […] war [bereits] nach
römischen Rechtsverständnis konstitutiv für die Gültigkeit der
Ehe.

und weiter:

Weil aber das Kirchenrecht die Ehe als unauflöslich
betrachtet, wird die Feststellung des Ehewillens, also des
Ehekonsens, eine noch wichtigere Voraussetzung für die
Gültigkeit der Ehe.

folgt hieraus, daß die frage eingeführt werden mußte, sobald man die ehe als unauflöslich betrachtete. dennoch bleibt die zentrale frage, wann dies geschehen ist.

JoB