Also ein gesetzlicher Vertreter ist eine Person, dem das Sorgerecht für eine Minderjährige oder nicht zurechnungsfähige Person erteilt worden ist. Dies geschieht entweder durch Anordnung des Vormundschaftsgerichts oder eben bei Neugeborenen durch Eintragung in das Geburtenbuch (normalerweise ist dann die Mutter gemeinsam mit dem Vater Sorgeberechtigt)
Wenn ein(e) 16-jährige/r heiraten möchte, muss der Partner wie Sie schon richtig beschrieben haben Volljährig sein und der gesetzliche Vertreter, also in dem Fall entweder die Eltern, das Jungendamt oder eine andere Person die das Sorgerecht ausübt, zustimmen.
Wenn dieser gesetzl. Vertr. nicht schriftlich Zustimmt, dann kann der Antragssteller (in diesem Fall also der/die Minderjährige) beim Familiengericht beantragen, dass die Zustimmung ersetzt wird bzw. dass man von der Pflicht, dieser Zustimmung befreit wird.
Ein triftiger Grund wäre zum Beispiel folgende (fiktive) Situation
Daniela (16) und Peter (19) möchten heiraten
Danielas Vater (der Sorgeberechtigte) sagt, dass dies nicht in Frage kommt und er dem nicht zustimmen wird. Darauf geht Daniela zum Familiengericht und Beantragt die Befreiung von der Zustimmung des Sorgebrechtigten.
Wenn der Vater zum Beispiel die Verweigerung seiner Zustimmung damit begründet, weil er Peter unsympathisch findet, dann wird das Gericht wahrscheinlich die Befreiung erteilen und die Beiden dürfen heiraten.
Sollte der Vater als Grund angeben, dass Peter zum Beispiel Drogensüchtig ist, oder er zum Beispiel glaubhaft darstellt, dass Peter einen schlechten einfluss auf Daniela hat (wie z.B. sie ist erst kriminell geworden, als sie Peter kennen gelernt hat oder Daniela ist vom normalen Schulmädchen zum Punk geworden und der gleichen) würde das Gericht wahrscheinlich die Klage abweisen und die beiden dürften nicht heiraten.
Aber was ein triftiger Grund ist und was nicht, ist auslegungssache des Gerichts und dementsprechend entscheidet immer der Richter was ein triftiger Grund ist und was nicht.
Ich hoffe das hat Ihnen geholfen,
H. Beyerle