Hallo,
darf der Ehepartner die Briefe eines anderen ohne Erlaubnis öffnen?
Viele Grüße
Jens
Hallo,
darf der Ehepartner die Briefe eines anderen ohne Erlaubnis öffnen?
Viele Grüße
Jens
Nein, darf er nicht. Empfhele dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Briefgeheimnis
Gruß!Birgit
Hallo,
grundsätzlich dürfen Briefe nur vom Adressaten geöffnet werden. Strafrechtlich käme eine Verletzung des Briefgeheimnisses (§ 202 Abs. 1 Nr. 1 StGB) in Betracht, hier wäre ein Strafantrag erforderlich. Zivilrechtlich könnte der einstweilige Rechtsschutz auf Unterlassung gemäß § 1004 I 2 BGB helfen. Allerdings kann bei einer intakten Ehe regelmäßig eine mutmaßliche Einwilligung des Empfängers zum Öffnen der Briefe durch den Ehepartner vorliegen. Mutmaßlich heißt, dass nach objektiven Umständen davon auszugehen ist, dass der Empfänger das Öffnen billigt. Der Empfänger muss dies also nicht ausdrücklich kundtun. Die Annahme einer mutmaßlichen Einwilligung hängt jedoch von den einzelnen Umständen ab, zB um welche Art Briefe es sich handelt oder wie das Verhältnis der Ehepartner ist.
hallo jens, ich glaube ohne zustimmung darf keiner die briefe des anderen öffnen.
lg sususu
Servus,
das Briefgeheimnis gilt auch unter Eheleuten.
Es sei denn der Brief wäre an beide gerichtet.
Gruß,
Sax
Nein, darf er nicht. Es gilt das Briefgeheimnis, auch für bzw. unter Eheleuten, sofern der Brief an nur einen Ehepartner adressiert ist.
Ist der Adressat Herrn und Frau… oder Eheleute…, dann darf der Partner den Brief öffnen, da er dann an beide Ehegatten adressiert ist.
Grüße
P.S.
Sorry für den späten reply, Anfrage lag im Spam Ordner
Hallo,
nein, dagegen spricht das ureigene Briefgeheimnis
Viele Grüße