Ehe und Annullierung

Nehmen wir an:
Ein Mann lernt auf Geschäftsreise in China eine Chinesin kennen.
Sie ist , sagen wir, 23 Jahre alt, er schon 50. Man liebt sich und will in Deutschland heiraten. Schon nach wenigen Wochen ist das Glück dahin weil die Chinesin vor Heimweh krank wird und keinerlei Anstrengungen unternehmen will, auch nur ansatzweise integrative Maßnahmen zu ergreifen.
Geht in einem solchen Fall eine Eheannullierung? Oder wird da offiziell geschieden? Immerhin liegt ja ein Fall vor, den beide Ehepartner so nicht haben kommen sehen. Wie wären denn finanzielle Ansprüche zu sehen, wenn geschieden werden müßte? Nehmen wir mal an, die Ehe ist 8 Wochen alt?
Keine Angst :smile: meine Freundin ist 37 und keine Chinesin. Wir diskutieren den Fall im Bekanntenkreis aus aktuellem Anlass.
Sämtliche Personen sind aber frei erfunden…

Danke, Rankin

Hallo,

Nehmen wir an:Ein Mann lernt auf Geschäftsreise in China eine Chinesin kennen.
Sie ist , sagen wir, 23 Jahre alt, er schon 50.

27 Jahre Altersunterschied und dazu noch Partner aus unterschiedlichen Kulturkreisen, das beinhaltet schon Sprengpotential. Wenn man das folgende liest, kann man nur schließen : Die beiden sind reichlich blauäugig gewesen ! Dem Mann ist vorzuwerfen, dass er seine mit 50 Lenzen größere Lebenserfahrung offensichtlich vergessen hat.

Man liebt sich und will in Deutschland heiraten.

Solange man noch nicht geheiratet hat, ist’s kein Eheproblem. Da kann man sich einfach trennen, egal ob friedlich oder unfriedlich.

Schon nach wenigen Wochen ist das Glück dahin weil die Chinesin
vor Heimweh krank wird und keinerlei Anstrengungen unternehmen will,
auch nur ansatzweise integrative Maßnahmen zu ergreifen.

Das alles ist - juristisch gesehen - belanglos.

Geht in einem solchen Fall eine Eheannullierung? Oder wird da
offiziell geschieden?

Das ist wie mit Schwangeschaft : Nur ein bisschen geht nicht. Es gibt keine zwei Klassen der Eheschließung und Auflösung.

Immerhin liegt ja ein Fall vor, den beide Ehepartner so nicht haben
kommen sehen. Wie wären denn finanzielle Ansprüche zu sehen,
wenn geschieden werden müßte? Nehmen wir mal an, die Ehe ist 8 Wochen alt?

Da sollte man zum Fachanwalt gehen, der auch mit gescheiterten „Ausländer“-Ehen Erfahrung hat.
Gruß
Karl

Keine Angst :smile: meine Freundin ist 37 und keine Chinesin. Wir
diskutieren den Fall im Bekanntenkreis aus aktuellem Anlass.
Sämtliche Personen sind aber frei erfunden…

Danke, Rankin

Ein bisschen ‚aus dem Bauch?‘…
Hallo Karl,
Deine Antwort kommt wohl ein bisschen „aus dem Bauch“, oder?
Es gibt sehr wohl juristische Ansätze, eine Ehe zu anullieren.

Meine Frage und unsere Diskussion geht eher in die Richtung:
liegt soetwas hier vor? Konnte das Mädchen die Folgen Ihres JA-sagens und das weitere Leben im neuen Kulturkreis abschätzen?
Bei Gewaltanwendung oder Täuschung, falschen Altersangeben, etc. kann anulliert werden.
Wenn man durch sein neues Leben geradezu krank wird? Dann nicht? Oder denken wir in unserer Diskussionsrunde zu naiv?
Und sind 8 Wochen Ehe schon eine Zugewinngemeinschaft mit allen finanziellen Folgen wie Nacheheliche Versorgung?

Grüße Rankin

Annullierung vs. Aufhebung
ich habe gerade gelernt, daß es den Begriff Annullierung nur in der Kirche, nicht aber in der Justiz gibt.
Ich meine also eine Aufhebung der Ehe…

Grüße Rankin

Es gibt sehr wohl juristische Ansätze, eine Ehe zu anullieren.

Das stimmt, eine Ehe kann aufgehoben werden, wenn sie fehlerhaft ist. Aber eben auch nur dann. Und eine Fehlerhaftigkeit ist hier nicht ersichtlich. Daher bleibt es dabei: Pech gehabt, jetzt gibt es nur noch die Scheidung.

Levay

Hallo,

beim Lesen habe ich die - zugegeben recht einfachen - Worte des ehemaligen FED-Vorsitzenden im Ohr, der das Ende einer seiner Ehen vor einigen Jahrzehnten so beschrieb:

„Wir ließen die Ehe annulieren, das ging schneller und war billiger.“

Nun denn, :wink:
Andreas

PS: Damit der Artikel nicht ganz OT ist: Das Thema wurde bereits erschöpfend bei www behandelt, Zugang entweder über die Archivsuche oder google (Ehe annulieren).

Hallo Rankin,

Deine Antwort kommt wohl ein bisschen „aus dem Bauch“, oder?

bin zwar kein Jurist, aber auch ohne das zu sein, bekommt man in der Richtung einiges mit. Besonders dann, wenn’s einen interessiert. In meinem zweiten Leben werde ich Jura studieren.

Es gibt sehr wohl juristische Ansätze, eine Ehe zu anullieren.

Es bedurfte wohl keiner besonderen Erwähnung, dass eine Ehe anulliert werden kann, wenn sie unter unrechtmäßigen (zB betrügerischen) Bedingungen zustande gekommen ist.

Meine Frage und unsere Diskussion geht eher in die Richtung:
liegt soetwas hier vor? Konnte das Mädchen die Folgen Ihres
JA-sagens und das weitere Leben im neuen Kulturkreis abschätzen?

Warum denn nicht, die Frau ist schließlich volljährig. Und ausserdem ist es juristisch belanglos, ob die Frau die Folgen nicht hätte abschätzen können. Stell dir mal vor, man könnte geschlossene Verträge annulieren mit der Begründung, die Folgen seien mir erst später klar geworden. Wo kämen wir dann hin ?

Bei Gewaltanwendung oder Täuschung, falschen Altersangeben,
etc. kann anulliert werden.
Wenn man durch sein neues Leben geradezu krank wird? Dann
nicht? Oder denken wir in unserer Diskussionsrunde zu naiv?

Es spricht doch für Frau/Mann nichts dagegen, die Scheidung einzureichen und das war’s. Wer danach wann/wo/mit wem lebt ist jedem selbst überlassen.

Und sind 8 Wochen Ehe schon eine Zugewinngemeinschaft mit
allen finanziellen Folgen wie Nacheheliche Versorgung?

Wenn Zugewinngemeinschaft besteht, dann gilt sie vom Tage der Eheschließung bis zur Auflösung.
Auch nacheheliche Versorgung kann geltend gemacht werden. Dafür gibt es eindeutige Regeln, nach denen das Familiengericht das festsetzt.
Gruß
Karl