Hallo J. H.
Ich gehe mal davon aus, daß es sich bei Ihrem „negativen Schufaeintrag“ um einen höheren Kredit handelt, den Sie noch nicht ganz abgezahlt haben oder nicht abzahlen können.
Bei einer Eheschließung wird ihr Mann automatisch mit für Ihre Schulden haftbar gemacht, d. h. Ihre Schulden sind dann auch seine Schulden. Es gilt bei einer Eheschließung zwar heutzutage das Prinzip der „Zugewinngemeinschaft“, jedoch ist das nur für den Fall einer Scheidung interessant. Solange Sie verheiratet sind, sind Sie (finanziell) eins.
Sollten sie schon „privatinsolvent“ sein, die Bank Ihre Schulden also nicht einmal mehr pfänden kann, könnte es vielleicht sogar sein - ich weiß nicht, wie fit da die Schufa ist, Banken darüber zu informieren - daß Ihre Bank dann Ihren Mann nachträglich haftbar macht Ihre Schulden.
Ich bin mir nicht sicher, ob man das alles mit einem Ehevertrag regeln könnte, eine vollkommene „Gütertrennung“ sozusagen, die schon in der Ehe gilt, aber selbst wenn, solche Verträge sind teuer (Notargebüren), und ob sich Banken, auch wenn sie rechtens wären, davon überzeugen ließen, ist damit auch nicht sicher.
Nichts desto trotz wünsche ich Ihnen und Ihrem Verlobten eine wunderschöne Hochzeit und eine Ehezeit, die bis zum Tode hält. Egal welche Belastungen Sie haben, ein Ehepartner der zu einem hält, macht auch die „bösen Tage“ erträglich.
Bis bald
Matthias