Ehe und scheidung

Guten Tag,

also folgendes bin sweit mite august verheiratet jetzt denke ich das es ein sehr großer fehler war wir verstehen und schon länger nicht mewhr so gut wie es sein sollte da wir in den letzten wochen sehr viel streit jetz mein frage wie ist das mit scheidung oder aufhebung geht das nicht im ersten halben jahr einfachen als nach jahren und wie läuft das ab an wehn muss ich mich da melden und wie teuer ist das

Das Leben ist kein Kindergarten
Kann es sein, dass das für Dich/Euch alles ein großer Spaß war? Und jetzt gibt es sowas wie Alltag?
Auch wenn heute eine Ehe meist nicht mehr ein ganzes Leben währt, hat es doch immer noch einen anderen Stellenwert, als wenn man mal eben ins Kino geht und vielleicht einen Film anguckt, der einem nicht so doll gefällt.

Eine Ehe ist eine Ehe - auch wenn die Beteiligten dazu noch nicht reif waren. Für Dich heißt das, dass Du Dir einen Anwalt suchen musst und die scheiden lassen musst. Ein „Ups, war ein Versehen“ gibts es nicht.

Gruß
Ann

[Team: Off-Topic-Bemerkung entfernt]

also folgendes bin sweit mite august verheiratet jetzt denke
ich das es ein sehr großer fehler war wir verstehen und schon
länger nicht mewhr so gut wie es sein sollte da wir in den
letzten wochen sehr viel streit jetz mein frage wie ist das
mit scheidung oder aufhebung geht das nicht im ersten halben
jahr einfachen als nach jahren und wie läuft das ab an wehn
muss ich mich da melden und wie teuer ist das

Bevor ich es vergesse: wie schon erwähnt wurde - Anwalt nehmen ist ratsam; über die Kosten kann man schwer etwas sagen; hängt auch von deinen/euren finanziellen Verhältnissen ab. Man kann u.U. auch schon eine Scheidung quasi auf Staatskosten kriegen.
Wichtig ist m.E.: keinen Stress machen, das Ganze entspannt angehen und für das nächste Mal daraus lernen (das sparte zumindest Papierkram) :wink:

Hi,

für die Ehe und im Puff gibt es keinen Garantieschein der einfach mal so eingelöst werden kann wenn es nicht klappt.
Du hast nur den Vorteil (kann aber auch ein Nachteil sein) beim Versorgungsausgleich wenn die Ehe nur von kurzer Dauer war.

nicki

Guten Tag,

also folgendes bin sweit mite august verheiratet jetzt denke

also da komm ich auf jetzt gerade mal DREI monate!!

ich das es ein sehr großer fehler war wir verstehen und schon
länger nicht mewhr so gut wie es sein sollte da wir in den
letzten wochen sehr viel streit jetz mein frage wie ist das

letzten Wochen? Also praktisch seit der Hochzeit oder wie?

mit scheidung oder aufhebung geht das nicht im ersten halben
jahr einfachen als nach jahren und wie läuft das ab an wehn
muss ich mich da melden und wie teuer ist das

Macht ne schöne Hochzeitsreise und lasst es euch gut gehen.
Wenn es nicht geht, dann geht es eben nicht. Aber bei so etwas wichtigem wie einer Ehe, sollte man nicht schon nach drei monaten aufgeben.

Gruß

Hallo Katerfranz

Jedem von uns kann es passieren das er mal einen großen Fehler macht,
den er anschließend bitter bereut.
Lass dich von den gegebenen Antworten einiger hier nicht einschüchtern,
die meisten von denen sitzen selbst im Glashaus, und machen aber einen auf Moralapostel

Keiner von denen kennt deine Ehe, geht aber auch nicht auf deine Fragen ein,
kritisiert aber dafür deine Rechtschreibung.
Manche glauben hier schon mit drei richtig geschriebenen Wörtern schon einen Anspruch auf Intelligenz zu haben.
Mach dir nichts draus, ich kenne das hier übliche schon etwas länger.
auch ich habe Schreibschwäche.

Da du gerne liest, klick mal die Links an, und mach dich mal erst etwas schlauer,
ehe du unnötiges Geld ausgibst aus Frust und Unkenntnis.

Möglicherweise hat sich dein Ehepartner, oder auch du,
erst nach der Hochzeit,
nachdem man die rosarote Brille der ersten Verliebtheit ausgezogen hat,
ein wenig anders entpuppt als man erwartet hatte.

Es gibt hunderte Möglichkeiten, die einen schnellen Schritt rückwärts,
in so einem Fall rechtfertigen könnten, damit bist du nicht alleine.
Möglicherweise geht sogar eine Ehe - Aufhebung anstelle einer Ehe - Scheidung.
Die Links unten machen dich da schon etwas schlauer.

Sollte eine Versöhnung aber schlecht möglich sein,
so ist es bestimmt besser einvernehmlich wieder auseinander zu gehen, als das ganze auf Dauer mit Hass zu beenden.

Du bist noch sehr jung, du hast noch so viel Zeit alles besser zu machen.
Ich wünsch dir für die Zukunft mehr Glück, und einen reibungslosen Ablauf.

http://www.123recht.net/Eheaufhebung-gem.-1313-ff.-B…

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung

mit einem freundlichen Gruß

Franz B.

hi

eine Scheidung ist auf jeden Fall deutlich teurer als eine Hochzeit weswegen man sich schon den ersten Schritt gut überlegen sollte…der zweite Schritt kostet nämlich richtig viel Geld (im Verhältnis zum Einkommen).

Um dich scheiden zu lassen brauchst du einen Anwalt - wenn du keine Rechtschutzversicherung hast wird das teuer

D.h. du bezahlst Anwalt + Amtsgericht - WAS es kostet, hängt vom Familieneinkommen ab … zum Glück könnt ihr in der Zeit noch nicht so wahnsinnig viel gemeinsames eigentum angeschafft haben, habt noch keine Kinder 8und du bist hoffenbtlich nicht schwangeR) so dass die auseinadnersetzung etewas einfacher sein sollte - prinzipiell ist es GUT wenn ihr euch aussergerichtlich über ALLES einigt (wer den DVD Player bekommt, wer die Wii etc.) , das spart Geld, Zeit und Nerven.

Ausserdem geht das Scheiden lassen nicht so schnell wie eine Heirat - denn ihr müsst mindestens ein Jahr getrennt gelebt haben (und dürft zwischendrin keinen Sex mehr miteinander haben) … bevor die Ehe geschieden werden kann (es sei denn er verprügelt dich regelmässig, oder du ihn - dann gehts schneller)

Möchte er sich nicht von dir scheiden lassen ist die Wartezeit (also getrennt leben) 3 Jahre! Eben um auszuschliessen dass die Scheidung genauso unüberlegt aus einer Laune heraus betreieben wird, wie die vorherige Eheschliessung

Gruß H.

Hallo,

das hab ich schon öfter erlebt, das Paare, die im tiefsten Inneren wohl eher an Trennung denken, erst mal noch schnell heiraten. Muss irgendein Reflex sein.

Das passiert Älteren wie Jüngeren, da gibt es keine Regel. Nichtsdestoweniger ist jetzt ein Bund geschlossen (oder Vertrag), wenn nicht fürs Leben so doch rechtskräftig.

Abgesehen davon das man sich heute schon im Internet um die Scheidung kümmern kann und dann „nur noch“ irgendwann vor dem Gericht zu erscheinen hat (mit Anwalt) würde ich euch raten, erst mal halblang zu machen.

Wie hier schon gesagt wurde: erst mal muss man ja das Trennungsjahr durchziehen. Warum also nicht erst einmal trennen - wenn es denn wirklich sein muss - und sehen was draus wird? Manchmal (!) treten auch erst mal alle schlimmen Eigenschaften des Partners nach der Hochzeit so richtig hervor, schließlich muss man sich ja nicht mehr zusammenreissen, gehört einem ja jetzt der andere!

Wenn man erst mal kapiert, dass die Ehe kein Ausschließlichkeitsanspruch darstellt und man sich nicht von heute auf morgen von einem Beau in einen rülpsenden Rüpel oder von der eleganten Elfe in einen haarigen Troll verwandeln sollte, kann es auch sein, das sich das ein oder andere wieder einrenken lässt.

Also: 1. miteinander reden
2. wenns denn so ist, trennen
3. abwarten
4. noch mal reden
5. Scheidung, wenns denn sein soll.

Übrigens: meiner Meinung nach ist die Ehe an sich kein Trennungsgrund. Das zusammen leben ist viel schwieriger, als verheiratet sein. :smile:

Gruß
Nita

Hallo Hexerl,

als gänzlich unverehelichtes und ungeschiedenes Wesen kann ich zu dem Sachverhalt leider keine hieb- und stichfesten Informationen beisteuern, aber an dem hier:

und dürft zwischendrin keinen Sex mehr miteinander haben

habe ich erhebliche Zweifel.

Könntest Du das bitte irgendwie belegen?

Grüße

=^…^=

hi

als gänzlich unverehelichtes und ungeschiedenes Wesen kann ich
zu dem Sachverhalt leider keine hieb- und stichfesten
Informationen beisteuern, aber an dem hier:

und dürft zwischendrin keinen Sex mehr miteinander haben

habe ich erhebliche Zweifel.

Trennung heisst "nich tmehr miteinander Leben wollen, also Trennung von Tisch und Bett - sprich nicht mehr zusammen wohnen (wenns räumlich nicht anders geht bis einer ausziehen kann gehts auch in einer Wohnung - aber nicht mehr im gleichen zimmer und vor allem nicht miteinander schlafen - keine gemeinsame Haushaltskasse mehr etc.) und vor allem nicht mehr miteinander vögeln - weil sonst das Trennungsjahr wieder neu anläuft

Manche uneinsichtigen Partner unterlaufen Scheidungen gern, indem sie doch nochmal beim gutmütigen Trennungsgewillten nächtigen (sie müssen nicht mal miteinander vögeln - allein die Tatsache dass sie da nochmal übernachtet haben (am besten mit Zeugen) reicht um so eine Scheidung endlos hinzuziehen

http://www.lilienkelch.de/Trennung1.php

Ist man sich einig über eine Scheidung vereinbart man einfach einen Termin ab dem man „getrennt“ lebte (zieht der eine Partner aus ist es NOCH glaubwürdiger :wink: ) ist man sich NICHT einig, muss der trennungswillige vorsichtig sein mit dem was er tut und gewährt

Gruß H.

Hi Hexerl,

allein die Tatsache dass sie da nochmal übernachtet haben (am besten
mit Zeugen) reicht um so eine Scheidung endlos hinzuziehen

auch daran habe ich erhebliche Zweifel. Hättest Du dafür eventuell die entsprechenden Gesetzestexte parat?

Dass man keine Wirtschaftsgemeinschaft mehr ist, lässt sich gegebenenfalls ja leicht nachweisen - aber wie in aller Welt soll denn nachgewiesen werden, dass es sexuelle Kontakte gibt (außer man bannt es mit Datumsangabe auf Film) bzw. nicht mehr gibt? Eine derartige Regelung würde doch unwahren Behauptungen Nichttrennungswilliger Tür und Tor öffnen…

Grüße

=^…^=

Hi,

http://www.lilienkelch.de/Trennung1.php

Dass man keine Wirtschaftsgemeinschaft mehr ist, lässt sich
gegebenenfalls ja leicht nachweisen - aber wie in aller Welt
soll denn nachgewiesen werden, dass es sexuelle Kontakte gibt
(außer man bannt es mit Datumsangabe auf Film) bzw. nicht mehr
gibt? Eine derartige Regelung würde doch unwahren Behauptungen
Nichttrennungswilliger Tür und Tor öffnen…

es kommt u. a. immer drauf an, wie glaubwürdig das Gericht die jeweiligen Parteien hält.

Gruß
Tina

Hallo Tina,

http://www.lilienkelch.de/Trennung1.php

es kann ja sein, dass ich zu dummdusselig bin, aber ich finde da keinen Gesetzestext, keinen Verweis auf den Wortlaut der entsprechenden Paragraphen.

Nett wäre auch ein juristisch fundierter, erläuternder Text, und nicht nur eine knappste Definition des Begriffes ‚Getrenntleben‘.

Grüße

=^…^=

hi

allein die Tatsache dass sie da nochmal übernachtet haben (am besten
mit Zeugen) reicht um so eine Scheidung endlos hinzuziehen

auch daran habe ich erhebliche Zweifel. Hättest Du dafür
eventuell die entsprechenden Gesetzestexte parat?

das IST so - daran ist eben die Scheidung eines Freundes gescheitert - sie hat sich indem sie eine bösartige und schnell fortschreitende tödliche Krankheit erfunden hat wieder in das Haus ihres scheidungswilligen Nochmannes eingeschlichen … hat dort ein eigenes zimmer bewohnt wurde mit dem nötigsten versorgt (weil auch Pfarrer Nachbarn Kinder etc. auf den Mann eingeredet haben, er solle sie doch wenigstens bis zu ihrem in wenigen Wochen zu erwartenden tod pflegen )

der arme Kerl hat das Weib wieder aufgenommen - kaum wohnte sie wieder dort gesundete sie zusehends … lebt auch jetzt nach über einem Jahr fröhlich vor sich hin

Seine Scheidung wurde vom Gericht abgelehnt, weil sie dem Gericht glaubhaft versicherte sie wäre dort nur wieder eingezogen im Vertrauen darauf, dass sie sicher wieder zusammen kommen und sie der Ehe noch einmal eine Chance geben wollte …

tjo … nun steht er da der arme Kerl - hat dieses falsche Miststück am Hals - in seinem Haus (wobei er ihr extra für die trennung - und damit sie dort mit einem ihrer damaligen geliebten zusammenleben konnte - eine eigenge wohnung gekauft und möbliert hatte) - kann sie nicht rauswerfen weil sie ja angeblich so krank ist und scheiden lassen kann er sich so eben auhc nicht - bzw. jetzt eben erst nach 3 jahren

gegebenenfalls ja leicht nachweisen - aber wie in aller Welt
soll denn nachgewiesen werden, dass es sexuelle Kontakte gibt
(außer man bannt es mit Datumsangabe auf Film) bzw. nicht mehr
gibt? Eine derartige Regelung würde doch unwahren Behauptungen
Nichttrennungswilliger Tür und Tor öffnen…

genau dieses - und deshalb sollte man zuschauen dass der Noch-Partner dem Scheidungbegehren zustimmt - und einem das schriftlich bestätigt "wir haben uns am xx.xx.xxxx dauerhaft getrennt und sind seit dem keine Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft mehr "

Früher stand in den Scheidungsurteilen sogar noch das datum des letzten Geschlechtsverkehrs !! … als das Datum vom Tag vor der Trennung … auf das Datum muss man sich eben einigen :wink:

Gruß H.

Hallo,

Nett wäre auch ein juristisch fundierter, erläuternder Text,
und nicht nur eine knappste Definition des Begriffes
‚Getrenntleben‘.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1567.html

Der Rest ergibt sich aus der Rechtsprechung

Plus hunderttausende von Seiten juristischer Abhandlungen, Kommentare, Urteisbegründungen etc. Die alle aufzuführen erspare ich mir. Google einfach mal Trennungsjahr, BGB, 1567.

http://www.juraforum.de/urteile/vorschriften/b_bgb_1…

Gruß
Rainer

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Hallo Tina,

http://www.lilienkelch.de/Trennung1.php

Nett wäre auch ein juristisch fundierter, erläuternder Text,
und nicht nur eine knappste Definition des Begriffes
‚Getrenntleben‘.

aber googeln kannst du schon allein, ja ?

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Hi Hexerl,

das IST so - daran ist eben die Scheidung eines Freundes
gescheitert - sie hat sich indem sie eine bösartige und
schnell fortschreitende tödliche Krankheit erfunden hat wieder
in das Haus ihres scheidungswilligen Nochmannes eingeschlichen
… hat dort ein eigenes zimmer bewohnt wurde mit dem nötigsten
versorgt (weil auch Pfarrer Nachbarn Kinder etc. auf den Mann
eingeredet haben, er solle sie doch wenigstens bis zu ihrem in
wenigen Wochen zu erwartenden tod pflegen )

das ist aber doch etwas anderes, als noch einmal bei dem anderen übernachten bzw. noch einmal mit ihm Sex haben.

Früher stand in den Scheidungsurteilen sogar noch das datum
des letzten Geschlechtsverkehrs !!

Früher wurde man auch noch nach dem Schuldprinzip geschieden. Aber früher ist früher.

Grüße

=^…^=

Kein Sex im Trennungsjahr
Hallo Rainer,

http://dejure.org/gesetze/BGB/1567.html

korrigiere mich, falls ich mich irre - aber da steht nichts davon, dass man im Trennungsjahr auf keinen Fall Sex miteinander haben darf. Das wäre der Punkt, um den es mir heir geht.

Beste Grüße

=^…^=

Hallo,

Du scheinst ein Grundprinzip zivilisierten Diskurses nicht verstanden zu haben: Du hast etwas behauptet - nämlich, dass Trennungswillige während des Trennungsjahres keinen Sex miteinander haben dürften -, also ist es auch an Dir diese Behauptung zu belegen.

Gruß

=^…^=

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Hi

sieh Dir die §§ 1565 ff an.

Die Aufhebung der ehelichen Gemeinschaft wird mit der dauerhaften Trennung von Tisch und Bett definiert. Ein einmaliger „Ausrutscher“ wird wohl nicht dazu führen, daß das Trennungsjahr nicht anerkannt wird, regelmäßiger sexueller Kontakt dagegen schon.

Wenn Du es genau wissen willst, mußt Du im Rechtsbrett nachfragen.

Gruß
Tina

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