Frage: Muss man heiraten, um seinen Lebenpartner abzusichern oder ist ein Testament auf eine nicht verheiratete Person genauso wirksam?
Frage: Muss man heiraten, um seinen Lebenpartner abzusichern
oder ist ein Testament auf eine nicht verheiratete Person
genauso wirksam?
Hallo,
nein, ein Testament ist nicht so wirksam. Soweit ich weiß, kannst Du Deien Ehepartner alles Vererben (und der muß dann auch als Angehöriger weniger Steuern zahlen als als „Fremder“), außerdem können andere Angehörige ihren Anteil fordern.
Freunde von mir haben nur wegen der Frage, wer erbt die gemeinsame Wohnung, geheiratet. Hier waren nämlich noch 3 Kinder aus einer geschiedenen Ehe im Spiel und eine Ex-Frau.
Gruß
Juhe
Hallo erstmal,
Frage: Muss man heiraten, um seinen Lebenpartner abzusichern
oder ist ein Testament auf eine nicht verheiratete Person
genauso wirksam?
Wirksam ist auch ein Testament und von ggf. existierenden Pflichtteilsansprüchen Dritter ist man in beiden Fällen gleichermaßen betroffen. Allerdings sollte man die erbschaftssteuerliche Seite nicht vernachlässigen. Ein nichtehelicher Lebenspartner fällt in Steuerklasse 3 und hat somit nur einen Freibetrag von EUR 5.200,-- und unterliegt dann einer massiven Progression von 17% bis hin zu 50% Erbschaftssteuer. Ein Ehegatte hat EUR 307.000,-- frei und fängt dann mit moderaten 7% Erbschaftssteuer (bis zu maximal 30%) an.
D.h. sobald man mehr als eine Studentenbude sein Eigen nennt, ist eine Ehe schon aus rein finanziellen und Vernunftgründen dringend zu empfehlen (zumal sie sich im Falle des Scheiterns auch mit moderaten Kosten und unter klaren rechtlichen Rahmenbedingungen wieder auflösen lässt).
Gruß vom Wiz