eheähnlich / arbeitslos

Hallo!!

wenn ich in einer eheähnlichen gemeinschaft wohne und mein freund arbeitslos wird, dann heißt es, dass arbeitslosengeld II darf gekürzt werden, wenn der andere genug verdient. ok. wieviel ist „genug“? wonach richtet sich das?

danke für antworten.

lg
felice

Hallo!!

wenn ich in einer eheähnlichen gemeinschaft wohne und mein
freund arbeitslos wird, dann heißt es, dass arbeitslosengeld
II darf gekürzt werden, wenn der andere genug verdient. ok.

Wenn er arbeitslos wird bekommt er eigentlich i.d.R. erst ALG 1 oder war er schon in ALG 2 ???

wieviel ist „genug“? wonach richtet sich das?

nach dem Einkommen der Arbeitenden,…

mfg
peter

Hallo

wieviel ist „genug“? wonach richtet sich das?

nach dem Einkommen der Arbeitenden,…

Na ja, aber nicht nur.

M. W. wird eine eheähnliche Gemeinschaft als Bedarfsgemeinschaft betrachtet. Von dieser Gemeinschaft wird dann der Bedarf errechnet. Das sind diese ca. 350,- pro Person + Miete und Nebenkosten.
Wenn eine dieser Personen am arbeiten ist, so kann man nochmal 100,- pauschal dazuzählen, und ferner noch außergewöhnlich Belastungen, Werbungskosten, eine Versicherungspauschale, Riesterrente usw., also da ist schon noch einiges.

Jetzt hat man den Bedarf dieser Bedarfsgemeinschaft. Den Teil, den diese Bedarfsgemeinschaft nicht aus eigener Kraft erwirtschaftet oder irgendwo anders in Form von Einkommen einnimmt, das bekommt sie dann von der Arge bezahlt.

Wer also mit einem Hartzler zusammenlebt, ist selbst auch Hartzler.

Besser wäre es, die Eheähnlichkeit der Gemeinschaft abzustreiten. Sie ist nämlich de Fakto nicht unbedingt vorhanden, sondern nur wenn ihr erklärt, es wäre so. Dein Partner kann zum Beispiel von dir keinen Unterhalt einklagen. Du bist überhaupt nicht dazu verpflichtet, ihm Unterhalt zu gewähren. Insofern hätte dein Partner also dann weder an dich noch an die ARGE irgendwelche Ansprüche, und das kann ja nicht sein.

Bitte bei sozialhilfe-tacheles.de mal reinschauen.

Viele Grüße
Simsy

PS noch ein Link zum Thema ‚eheähnlich‘
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/leitfad…