eheähnliche Bedarftgemeinschaft

Hallo

danke für eure antworten habe leider mal wieder ein fragen.
Hoffe ihr konnt mir diesemal auch weiter helfen

Person A (19jahre)bekommt kein hartz4 wohnt noch zuhause.
Person B(19jahre) bekommt hartz4 und wohnt auch noch zuhause bei seiner Mutter wo auch hartz4 bekommt.
Wenn jetzt Person A zu Person B einziehen würde würde sie doch auch Hartz4 bekommen oder?
Weil doch die Persone in dem Haushalt kein Geld haben.
Und wie ist das mit der Bedarftgemeinschaft.
Im moment ist ja Person B und seine Mutter eine Bedarftgemeinschaft.
Aber wenn jetzt Person A einziehen würder wäre es doch wieder ander.
Dann würde Person A und B eine eheähnliche Bedarftgemeinschaft bilden.Und die Mutter einen eigen Bedarftgemeinschaft oder?
Würden dann Person A und B je 311 Euro statt jetzt nur 270 Euro.
oder bleibt das weil sie dann immer noch unter 25 jahre sind?
Und Die Mutter würde ja wieso die 345 Euro behalten dürfen.

Dürfen dann Person A und B ausziehen weil sie da dann ein eheähnliche Bedarftgemeinschaft bilden?Weil sie ja dann eigtlich nichts mehr mit der Mutter zutun haben oder?
oder was wäre wenn die Mutter auszieht. Muss dann alle mit oder könnte man dann ihn der alte Wohnung bleiben.

danke schon mal.

Hallo

Person A (19jahre)bekommt kein hartz4 wohnt noch zuhause.
Person B(19jahre) bekommt hartz4 und wohnt auch noch zuhause
bei seiner Mutter wo auch hartz4 bekommt.
Wenn jetzt Person A zu Person B einziehen würde würde sie doch
auch Hartz4 bekommen oder?

Nein, würde sie nicht, weil sie unter 25 Jahre ist und noch zu Hause wohnen kann. Sie müsste (knapp bemessenen Unterhalt) von den Eltern bekommen, oder könnte eben nicht dort einziehen. Knapp bemessen deswegen, weil sie sonst am Ende noch zur Unterhaltzahlung an B herangezogen würde.

Dann würde Person A und B eine eheähnliche Bedarftgemeinschaft
bilden.Und die Mutter einen eigen Bedarftgemeinschaft oder?
Würden dann Person A und B je 311 Euro statt jetzt nur 270
Euro.
oder bleibt das weil sie dann immer noch unter 25 jahre sind?

Wie gesagt, A würde meiner Meinung nach gar kein Hartz iv bekommen.

Und Die Mutter würde ja wieso die 345 Euro behalten dürfen.

Dürfen dann Person A und B ausziehen weil sie da dann ein
eheähnliche Bedarftgemeinschaft bilden?

Das weiß ich nicht, ich glaub aber, die müssten dann schon richtig heiraten oder schwanger werden.

Viele Grüße
Simsy

Das weiß ich nicht, ich glaub aber, die müssten dann schon
richtig heiraten oder schwanger werden.

Hilfe, nicht das da jemand auf dumme Gedanken kommt.

Was machen Person A und B denn beruflich? Das soll sich jetzt nicht böse anhören, aber wenn Person A und B sich einen Job suchen würden, hätten sie auch Geld und könnten sich eine Wohnung nehmen, oder?

Viele Grüße
Nicole