eheähnliche Gemeinschaft ?

mein sohn und freundin leben seit ca 1 jahr zusammen
freundin ist in der lehre und schwanger
sohn bezieht hartz IV
bei der Arge sind sie als eheähnliche Gemeinschaft gemeldet
gibt es irgend einen steuervorteil, haben beide steuerklasse 1?

es tut mir leid, aber zu steuerangelegenheiten kann ich nichts beitragen. da kenne ich mich selbst zu wenig aus. aber ich kann mir vorstellen, das beim bezug von hartzIV die steuerklasse überhaupt keine rolle spielt.

dennoch: herzlichen glückwunsch zum nachwuchs - ich werde dieses jahr auch noch opa !

gruss, hansemann

Hallo Bienchen27,

leider verstehe ich deine Frage nicht.

LG

Martin

Hallo…
nein es gibt keinen Steuervorteil und ja beide haben sk 1. ist er der vater des kines? dann sollte er sich schnellstens seiner verantwortung bewusst werden und arbeit suchen…
gruß marty

Guten Tag.

Wenn das kind auf der Welt ist, sollte das Kind auf die Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

da dein sohn hartz iv hat und deine schwiegertochter in spe in der lehre auch keine steuern bezahlt, kann es keine vorteile geben, ich glaube jetzt ist man erst um die 950 euro brutto steuerpflichtig
mein sohn und freundin leben seit ca 1 jahr zusammen
freundin ist in der lehre und schwanger
sohn bezieht hartz IV
bei der Arge sind sie als eheähnliche Gemeinschaft gemeldet
gibt es irgend einen steuervorteil, haben beide steuerklasse
1?

Mit Steuern kenne ich mich nicht aus, sorry.
Hängt mit Hartz IV aber nicht zusammen, nur mit dem Finanzamt.
Sorry.
R.

Hallo Bienchen 27, das ist eine Frage für einen Steuerfachmenschen. Da kann ich leider nicht helfen… Frage: warum heiraten die beiden nicht einfach?

Hallo,
solange die beiden nicht verheiratet sind bleibt es zunächst bei der Steuerklasse I. Bei Eheschließung geht der Erwerbstätige oder besser Verdienende in die Steuerklasse III. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die Freundin in der Ausbildung soviel Einkommen hat, dass die überhaupt Steuern zahlt. Daher spielt die Steuerklasse vermutlich momentan keine Rolle.
Nach Geburt des Kindes kann die junge Mutter - wenn sie unverheiratet ist - in die Steuerklasse II.
mfg

Für die ARGE bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft.

Ihnen stehen zusamm 626,00 € und die tatsächliche Warmmiete für 60 qm zu. Darauf wird das Arbeitseinkommen angerechnet.

Dabei bleiben 100€ frei, der Rest wird zu 80 % verrechnet. Wenn das Baby da ist, erhöht sich der Bedarf um 215,00 € Das Kindergeld wird voll gegen gerechnet.
Steuervorteil gibt es nicht. Wäre aber auch überflüssig, weil ja gar keine Steuern anfallen.

Nein, den Steuervorteil gibt es nur, wenn die beiden tatsächlich heiraten und einer Steuerklasse 3 nimmt.

Wenn sie in der Lehre ist, zahlt sie doch vermutlich noch gar keine Steuern. Und Sohnemann sowieso nicht.

Hallo bienchen27,
so wie es im Moment gehandhat wird, gibt es keine steuervorteile.
Die Freundin müßte zukünftig mit Kind eine eigene Wohnung haben um als Alleinerziehende( keine Person ab 18 Jahren darf mit wohnen) einen Anspruch auf Steuerklasse 2 zu haben.
Vielleicht konnte ich helfen.
MfG Annette66

Selbstverständlich gibt es keine steuerlichen Vorteile. Warum auch?

Dein Sohn und seine Freundin werden bei der Behörde zwar als Bedarfsgemeinschaft geführt und müssen für einander finanziell aufkommen, steuerliche Vorteile haben sie ohne Trauschein hingegen keine. Das Einzige, was dein Sohn machen kann, er kann sich den halben Steuerfreibetrag für das Kind auf der Steuerkarte eintragen lassen. Ein Wechsel der Steuerklasse ist nicht möglich.

Hallo,

grundsätzlich sind eheähnliche Gemeinschaften amtlich einzutragen, damit Sie von Rechtwegen anerkannt werden können und sich daraus auch steuerliche und rechtliche Vorteile ergeben.
In wie weit Sie hier gegenüber der ARGE benachteiligt sind wäre nochmals gesondert zu klären.
Fakt ist, beide tragen die Steuerklasse I. Erst wenn das Kind geboren wurde, kann sich dann die Mutter oder der Vater für einen Kinderfreibetrag eintragen lassen. Die Lohnsteuerklasse für Ihren Sohn bleibt bei der I und die Lohnsteuerklasse für die Freundin ändert sich auf II.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

ich würde einfach mal beim Finanzamt anfragen

Da würde ich einfach bei der ARGE anfragen was die einem vorschlagen.
kann da nix zu sagen. sry