Bei der Beantragung für Arbeitslosenunterstützung hat das Arbeitsamt gesagt, daß die mit dem Antragsteller (Mann) zusammenlebende Frau den Lebensunterhalt zu zahlen hat aufgrund einer eheähnlichen Gemeinschaft.
Reicht das bloße Zusammenleben in einer Wohnung als Indiz für eine eheähnlichen Gemeinschaft aus? Es besteht kein gemeinsames Konto, keine Kinder. Kann das Arbeitsamt einfach sagen, daß die Freundin bezahlen muß? Was kann man dagegen tun (außer ausziehen)? Kann man sich weigern?
Bei der Beantragung für Arbeitslosenunterstützung hat das
Arbeitsamt gesagt, daß die mit dem Antragsteller (Mann)
Hi,
Ich bin da absolut kein Fachmann, aber als bei uns der Bescheid kam, war ich gerade wegen einer anderen Sache beim Anwalt. Hab das ganz kurz angesprochen. Er meinte daß er schon mehrere solche Fälle hatte, aber man unter normalen Umständen nichts dagegen tun kann.
Für mich war die Sache damit erledigt, auch wenn ich es bis heute nicht wirklich akzeptieren kann. Muß ich auch nicht mehr, da wir jetzt seit 2 Wochen verheiratet sind. Ausziehn war aber auch damals nicht wirklich eine Alternative.
Ich könnte mir da eigentlich nur präventiv, als vor dem Bescheid einen Untermietvertrag vorstellen, aber ob das wirklich praktikabel ist?..
Gruß Jack
leider weiss ich auch keine Antwort darauf. Aber ich finde es auch eine Frechheit. Die ganzen Rechte und zT Vergünstigungen, die Eheleute haben bekommt man als Paar ohne Trauschein nicht, aber die Pflichten soll man bitteschön übernehmen.
Aber naja, mir ist nur eingefallen, dass du sagen könntest, ihr seid kein Paar, sondern eine WG. Er ist nur ein Kumpel von dir. Mach ihm einen Untermietvertrag. Vielleicht funktioniert das ja.
Ich werde es mit meinem Freund auf jeden Fall so machen.