Eheähnliche Gemeinschaft

Hallo

Meine Frage:

Hat ein Mann, der 28 Jahre lang mit einer Frau zusammen lebt, die mehrere Häuser besitzt, in denen er auch die ganzen Jahre Reparatur- und Renovierungsarbeiten gemacht hat (also praktisch Eigenleistung durch den/die Vermieter(in)) Anspruch auf Unterhalt, sofern die beiden sich trennen???

Vielen Dank für die hoffentlich kommenden Antworten.

Hallo!

Hat ein Mann, der 28 Jahre lang mit einer Frau zusammen lebt …
Anspruch auf Unterhalt, sofern die beiden sich trennen?

Nein. Die irrelevanten Teile des Postings habe ich nicht zitiert. Eigentum eines Partners und Werkelei des anderen spielt nämlich keine Rolle.

Gruß
Wolfgang

Nein

Hallo,

im Gegensatz zu meinen Vorrednern, die solche Ansprüche leichtfertig pauschal ausschließen, empfehle ich zur Lektüre mal folgenden Beitrag:

http://www.arbeit-familie.de/2011/08/17/anspr%C3%BCc…

VG
EK

In dem Urteil gehts um Ausgleichsanspruch, und nicht um Unterhalt wie angefragt…

Unterhalt = regelmäßige evtl. sogar unbegrentze monatliche Zahlung abhängig vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen

Hallo,

ich glaube, es geht um GELD, egal ob monatlich oder sonstwie.

Wenn einer fragt, ob er einen Vertrag kündigen kann, informierst du ihn also nicht, wenn das nicht ginge, er aber widerrufen oder anfechten könnte?

Dann solltest Du Pressesprecher von Christian Wulff werden.

VG
EK

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man sollte in einem „Rechts-Forum“ schon zwischen Ausgleichszahlungen bzw. Entschädigungen und Unterhalt unterscheiden und zumindest darauf hinweisen…

Jein. Ein Rechtsanwalt hat unter anderem die Aufgabe, Mandanten hinzuweisen, dass ihr Ziel (Geld) vielleicht auch auf ganz anderem Wege zu erreichen ist, als diese selbst denken (Unterhalt). Der Fragesteller ist ja kein Jurist, und man kann nicht einfach sagen: Ach, der hat halt den falschen Ausdruck verwendet, dann gebe ich ihm jetzt wissentlich eine Antwort, die diesem nicht weiterhilft, sondern in die Irre führt, auch wenn sie ganz streng genommen ja korrekt ist.

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