Hat ein Mann, der 28 Jahre lang mit einer Frau zusammen lebt, die mehrere Häuser besitzt, in denen er auch die ganzen Jahre Reparatur- und Renovierungsarbeiten gemacht hat (also praktisch Eigenleistung durch den/die Vermieter(in)) Anspruch auf Unterhalt, sofern die beiden sich trennen???
Vielen Dank für die hoffentlich kommenden Antworten.
Jein. Ein Rechtsanwalt hat unter anderem die Aufgabe, Mandanten hinzuweisen, dass ihr Ziel (Geld) vielleicht auch auf ganz anderem Wege zu erreichen ist, als diese selbst denken (Unterhalt). Der Fragesteller ist ja kein Jurist, und man kann nicht einfach sagen: Ach, der hat halt den falschen Ausdruck verwendet, dann gebe ich ihm jetzt wissentlich eine Antwort, die diesem nicht weiterhilft, sondern in die Irre führt, auch wenn sie ganz streng genommen ja korrekt ist.