kann man mit seinem freund zusammen ziehen als untermieter (mit mietvertrag) ohne das dies das jobcenter als eheähnliche gemeinschaft auslegt ? oder währe es besser es als WG anzugeben ?
Hallo,
so oder so wird das Jobcenter es mal überprüfen zwischendurch - egal ob Untermietvertrag oder vermeintliche WG (ohne gesonderten Mietvertrag für den Freund geht da sowieso nichts).
Grüße
Klar kann man. Im Übrigen nur weil man mit seinem Freund zusammen zieht, muß nicht gleich von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgegangen werden. Ich glaube es war das Bundesverfassungsgericht, welches vor einigen Jahren mal geäußert hat, das man erst nach einem mindestens einjährigen Zusammenleben von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen kann.
Hallo Babsy,
bitte einmal gründlich durchlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Das dürfte Deine Frage beantworten.
und @ohlie, das Forum heist wer-weiss-was und nicht wer-glaubt-was.
Grüße
Almut
Entscheidend ist nicht, wie man das ganze kunstvoll deklariert, sondern was den Tatsachen entspricht.
Nur weil man also ein Untermietverhältnis oder eine WG fingiert, ändert das nichts daran, wenn es sich tatsächlich um eine Bedarfsgemeinschaft (nicht „eheähnliche“ Gemeinschaft) handelt.
Ggf. könnte man sich noch ein Strafverfahren wegen Betrug einhandeln, wenn man bewusst falsche Angaben macht um den Anschein zu erwecken, dass es sich um keine Bedarfsgemeinschaft handelt.
Darum ging es hier wohl nicht
Hallo
Ich glaube es war das
Bundesverfassungsgericht, welches vor einigen Jahren mal
geäußert hat, das man erst nach einem mindestens einjährigen
Zusammenleben von einer eheähnlichen Gemeinschaft ausgehen
kann.
Das ist Quark. Das war weder das Bundesverfassungsgericht noch irgendein anderes Gericht. Die Aussage ist schlicht Blödsinn.
Gruß,
LeoLo
Hallo
im SGB II-Rechtsbereich / beim ALG2 gibt es den Begriff „eheähnliche Gemeinschaft“ nicht. Bei unverheirateten Beziehungspaaren (ohne gemeinsames Kind) liegt nur dann eine „Verantwortungs- und Einstehens- _Bedarfs_gemeinschaft“ nach § 7 SGB II vor, wenn das Paar nicht nur zusammenwohnt /schläft, sondern auch gemeinsam wirtschaftet… d.h. wenn es (über das Teilen der Kosten für die Wohnung und die Grundlebensmittel hinausgehend ) finanziell füreinander einsteht, füreinander aufkommt und wenn gemeinsam über die Einkommen verfügt wird.
Ob sie gemeinsam wirtschaften, ist ihre Entscheidung - ohne gemeinsames Kind bestehen keine Unterhaltspflichten/- ansprüche gegenüber dem Partner. Man ist zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.
kann man mit seinem freund zusammen ziehen als untermieter (mit mietvertrag)
Mit seinem Untermieter teilt ein Vermieter normalerweise nicht das Bett ^^. Entweder gemeinsamer Mietvertrag, oder einer mietet an und man schließt sinnvollerweise eine privatrechtliche Kostenbeteiligungsvereinbarung miteinander ab http://hartz.info/index.php?topic=30027.0
http://hartz.info/index.php?topic=30.0
LG
Grundsätzlich wahrscheinlich richtig… Aber es kann sich ja wohl nicht um Betrug handeln wenn man sich unter dem Umstand das man finanaziell schlechter bei der Sache heraus kommt -wenn man als Bedarfsgemeinschaft behandelt würde- sich bewusst gegen gemeinsame wirtschaftliche Verhältnisse entscheidet und es dann auch so lebt.
So wie hier einige schildern soll es ja legitim sein sich Dach (oder gar Bett) und Grundnahrungsmittel gemeinschaftlich zu organiseren (ohne als Bedarfsgemeischaft zu gelten).
Insbesondere (aber nicht ausschliesslich) wenn beide Partner ALG II beziehen frage ich mich von welchem Geld dann noch irgentetwas gemeinschaftlich er-/gewirtschaftet werden soll…
Grundsätzlich wahrscheinlich richtig… Aber es kann sich ja
wohl nicht um Betrug handeln wenn man sich unter dem Umstand
das man finanaziell schlechter bei der Sache heraus kommt
-wenn man als Bedarfsgemeinschaft behandelt würde- sich
bewusst gegen gemeinsame wirtschaftliche Verhältnisse
entscheidet und es dann auch so lebt.
Betrug wird es dann, wenn man die Situation wahrheitswidrig schildert und somit Leistungen bezieht, die einer Bedarfsgemeinschaft eben nicht zustehen würden.
So wie hier einige schildern soll es ja legitim sein sich Dach
(oder gar Bett) und Grundnahrungsmittel gemeinschaftlich zu
organiseren (ohne als Bedarfsgemeischaft zu gelten).
Das wird nur in Ausnahmesituationen nicht als Bedarfsgemeinschaft gesehen.
Insbesondere (aber nicht ausschliesslich) wenn beide Partner
ALG II beziehen frage ich mich von welchem Geld dann noch
irgentetwas gemeinschaftlich er-/gewirtschaftet werden soll…
Allein schon, weil eine Bedarfsgemeinschaft aus zwei Personen andere Leistungen bezieht als eine Einzelperson, ist das natürlich relevant.
S.J.
Ob sie gemeinsam wirtschaften, ist ihre Entscheidung - ohne
gemeinsames Kind bestehen keine Unterhaltspflichten/-
ansprüche gegenüber dem Partner. Man ist zu wahrheitsgemäßen
Angaben verpflichtet.
Das Jobcenter darf eine VuE nach einem Jahr Zusammenleben vermuten (gemäß §7 SGBII). Allerdings muss es diese Vermutung begründen (woran es meist hapert). Im Gegenzug können die Betroffenen diese Vermutung widerlegen, was auch nicht ganz einfach ist, weil in der Praxis der Kläger hier faktisch auch gleich der Richter ist. Sprich: Das Jobcenter behauptet einfach, es würde eine VuE vorliegen (legt aber eigentlich keine Beweise vor) und darf auch noch darüber entscheiden, ob vorgelegte Gegenbeweise ausreichen. Man kann sich denken, daß die JC hier lieber zu eigenen Gunsten entscheidet.
In der Praxis machen die Jobcenter dann gerne mal einen Hausbesuch, den man aber als Betroffener sehr sehr kritisch sehen sollte. Denn einerseits ist gemäß des BA-eigenen Leitfadens für Hausbesuche ein solcher nicht als Beweis Pro oder Contra VuE geeignet. Andererseits sind derartige Besuche in den allerseltensten Fällen wirklich meinungsneutral. D.h. die Außendienstler des Jobcenters kommen mit einem bestimmten vorzufindenden Wunschbild im Kopf (welches wohl?) und suchen im Grunde nur nach Indizien, um dies bestätigt zu sehen.Entlastende Indizien werden gerne mal unter den Teppich gekehrt. Zur Not wird gelogen, daß sich die Balken biegen. Ich habe das selber schon erlebt, da krempeln sich bei mir neute noch die Fußnägel hoch.