Guten Tag,
ein nicht verheiratetes Pärchen hat ein kleines Haus gekauft,und renoviert.Sie möchten sich nun gegenseitig als Alleinerbe einsetzen.Da aber Pflichteile zu zahlen wären,und es nur einen geringen Freibetrag bei der Erbsteuer gibt, möchte das Pärchen eine GBR gründen,mit dem Haus als Mittelpunkt.Ist dies sinvoll?
hallo,
spätestens mit dem gemeinsamen erwerb eines hauses, dürfte eine gbr bereits entstanden sein. am erbrecht ändert das nichts.
wenn der ideelle miteigentumsanteil eines jeden zugunsten des anderen entsprechend grundbuchlich belastet würde, würde der pflichtteil möglicherweise aus 0 zu berechnen sein. 
notare wissen, wie man sich in eheähnlichen gemeinschaftn gegenseitig absichern kann.
lg dev