Hallo
Angenommen jemand ist Arbeitslos mit HARTZ 4 und hat eine Freundin die Vollzeit arbeitet. Sie kommt voll und ganz für seine Kosten auf. Nun erwarten
sie ein Kind. Wie wird das dann mit den Kosten gemacht da sie ja nun
für einige Monate keinen Lohn in der Höhe verdient wie sie es jetzt
noch hat.
MfG, Doris
Angenommen jemand ist Arbeitslos mit HARTZ 4 und hat eine
Freundin die Vollzeit arbeitet. Sie kommt voll und ganz für
seine Kosten auf.
Also was denn nun? Bekommt er „Hartz4“, oder kommt die Freundin voll und ganz für seinen Unterhalt auf?
Gruß
Nelly
Er ist Hartz4 Empfänger bekommt ja nun aber nichts da die Freundin zuviel verdient.
Sorry wenn ich mich so schlecht ausgedrück habe.
Er ist Hartz4 Empfänger bekommt ja nun aber nichts da die
Freundin zuviel verdient.
Sorry wenn ich mich so schlecht ausgedrück habe.
Hallo, dann würde vielleicht „Arbeitslos ohne Bezüge“ besser passen.
Gruß Susanne
Ja, genau. Dennoch ist leider die Frage noch nicht geklärt.
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Hi,
dann sollten sie bei der Arge überprüfen lassen, ob ein ergänzender Anspruch auf ALG2 besteht.
Gruß
Nelly
Kann keiner die Frage beantworten was in etwa gezahlt wird? Eine Person kann schlecht für alles (Miet, Auto, Mann und noch Kind) aufkommen.
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hi
dann sollten sie bei der Arge überprüfen lassen, ob ein
ergänzender Anspruch auf ALG2 besteht.Gruß
NellyKann keiner die Frage beantworten was in etwa gezahlt wird?
Eine Person kann schlecht für alles (Miet, Auto, Mann und noch
Kind) aufkommen.
doch das geht - das können andere auch
und wie wäre es mit Elterngeld für den Mann - statt Hartz IV …
Gruß H.
Soweit ich weiß bekommt man Elterngeld erst wenn man mal über ein Jahr gearbeitet hat und das würde für den Mann nicht zutreffen.
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hi
Kann keiner die Frage beantworten was in etwa gezahlt wird?
Eine Person kann schlecht für alles (Miet, Auto, Mann und noch
Kind) aufkommen.doch das geht - das können andere auch
und wie wäre es mit Elterngeld für den Mann - statt Hartz IV
…Gruß H.
Soweit ich weiß bekommt man Elterngeld erst wenn man mal über
ein Jahr gearbeitet hat und das würde für den Mann nicht
zutreffen.
dann schau mal bei http://www.sozialhilfe24.de/elterngeld.html#top1 nach
Höhe des Elterngeldes
Das Elterngeldes ist eine dynamische Leistung. …schnipp …
Der Mindestbetrag, den berechtigte Eltern erhalten, beträgt 300 Euro. Dieser wird in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes unabhängig davon, ob sie vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht gezahlt. Ihn erhalten also auch Hausfrauen und -männer, Studierende oder Kleinstverdiener.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird das Elterngeldes um jeweils 300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind erhöht.
Elterngeld und Hartz IV - ALG II
Das Elterngeld wird in Höhe des Mindestbetrags nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen angerechnet. Es kann insoweit also zusätzlich zum ALG II (ALG 2, umgangssprachlich: Hartz IV) bezogen werden.
Gruß H.