Eheähnliche Gemeinschaft - sehr fiktiv

Hallo,

ich habe eine so sehr fiktive Frage, dass, wenn ich sie beim Standesamt stellen würde, ich mit einem Lachen wieder vor die Tür gestellt würde.

Und zwar:
Ist es theoretisch möglich, dass jemand mit sich selber eine eheähnliche Gemeinschaft eingeht?
Gleichgeschlechtlichkeit ist offensichtlich gegeben.
Gibt es also im Gesetz eine Formulierung, die sicherstellt, dass zwei VERSCHIEDENE Personen da stehen müssen?

(Bisschen zum Hintergrund: In der Mathematik gibt es einen großen Unterschied zwischen den Formulierungen „zwei Zahlen“ und „zwei verschiedene Zahlen“. - Wie verhält sich das in der Juristerei?)

Ich weiß, dass in der Praxis es ziemlich unmöglich sein wird, aber es interessiert mit, wie der Fall ausgeschlossen wird …

Gruß Bombadil2

Ist es theoretisch möglich, dass jemand mit sich selber eine
eheähnliche Gemeinschaft eingeht?

Nein, denn es gibt ja auch keinen schwarzen Schimmel (Pferd). Das Wesen einer Gemeinschaft ist es, aus mehreren Personen zu bestehen.

Gleichgeschlechtlichkeit ist offensichtlich gegeben.
Gibt es also im Gesetz eine Formulierung, die sicherstellt,
dass zwei VERSCHIEDENE Personen da stehen müssen?

Ich wüsste nicht, wo das Gesetz überhaupt von einer eheähnlichen Gemeinschaft spricht. So es das gibt, ist damit aber definitiv nicht eine einzelne Person gemeint. Das ergibt schon die Auslegung.

(Bisschen zum Hintergrund: In der Mathematik gibt es einen
großen Unterschied zwischen den Formulierungen „zwei Zahlen“
und „zwei verschiedene Zahlen“. - Wie verhält sich das in der
Juristerei?)

Die Juristen halten es hier - wie immer :smile: - mit Logik und Verstand.

Ich weiß, dass in der Praxis es ziemlich unmöglich sein wird,
aber es interessiert mit, wie der Fall ausgeschlossen wird …

Mit Logik und Verstand und juristisch mit Auslegung. Wenn das Gesetz von Gemeinschaft spricht, ist damit nicht eine einzelne Person gemeint.

Levay

Hallo,

da fällt mir die auch gut passende Antwort meines Gesellschaftsrechtsprofessors auf die Frage ein, ob es auch eine 1-Mann-GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) geben könnte.

Seine Antwort war eine Gegenfrage: Können Sie sich etwa selbst Gesellschaft leisten?

VG
EK

Das heißt, man darf den gesunden Menschenverstand verwenden?

Sachen gibt’s :wink:

Danke und Gruß Bombadil2

Hi,

also falls du mit „eheähnliche Gemeinschaft“ die Lebenspartnerschaft gleichgeschlechtlicher Menschen meinst, dann hilft dir vielleicht folgendes Zitat aus dem Lebenspartnerschaftsgesetz weiter:

„§ 1 Form und Voraussetzungen
(1) Zwei Personen gleichen Geschlechts, die gegenüber dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Partnerschaft auf Lebenszeit führen zu wollen (Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner), begründen eine Lebenspartnerschaft. […]“

Viele Grüße,
Sebastian

Nein, das darf man natürlich nicht, und zwar seit 1945, als der Menschenverstand noch Volksempfinden hieß.

Den richtigen Paragraphen (für die Lebenspartnerschaft) hast Du ja schon genannt bekommen, und in der juristischen Logik ist es ausgeschlossen, dass „eine Person“ „zwei Personen“ ist.

Aber selbst wenn das nicht so wäre, wäre die Verschiedenheit ein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, ähnlich wie beim § 212 StGB. Der sagt: „Wer einen Menschen tötet … wird … bestraft“. In Rechtsprechung und Lehre herrscht (mittlerweile) Einigkeit darüber, dass sich das nur auf andere Menschen bezieht. Denn sonst - der Versuch des Totschlags ist strafbar - hieße das, dass man gescheiterte Selbstmörder unmittelbar vom Krankenbett in die Untersuchungshaft überführen müsste.

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Vielen Dank!
Ein Glück, dass ich schon verheiratet bin. Somit brauche ich mir keine unnötigen Gedankern zu machen, wie ich mir selber die Steuerklasse 3 besorge :smile:))

Aber Danke an alle!

Bombadil2

Hallo,

wie ich mir selber die Steuerklasse 3 besorge :smile:))

gilt die denn inzwischen in einer Lebenspartnerschaft? Ich weiß nur, dass bei Inkrafttreten des Gesetzes die Schwulen und Lesben genau dieses (und erbschaftssteuerliche Nachteile) beanstandet haben.

Gruß, Karin