Hallo,
ich würde gerne wissen, was eigentlich eine eheähnliche Gemeinschaft
für das Arbeitsamt (Zusammenhang Arbeitslosenhilfe) ist. Ich habe bei
meiner Suche im Internet mehrere Definitionen
gefunden. Die einen sagen, sobald ein Paar in einer Wohnung
zusammenlebt, andere wiederrum sagen mind. seit 3 Jahre zusammenleben
und eine gemeinsame „Wirtschaftseinheit“ bilden, also
Kontovollmachten oder gemeinsames Konto und sowas. Was genau macht
denn eine eheähnliche Gemeinschaft aus?
Wie wird das BaFöG bei einer eheähnlichen Gemeinschaft angerechnet?
Also, Mann, Student, bezieht Vollbafög, Frau, Arbeitslos, will ALG II
beantragen.
Für alle Antworten vielen Dank.
Viele Grüße
Patrick