Eheähnliche Gemeinschaft - Zugewinn?

Hallo,
eine langjährige eheähnliche Gemeinschaft geht auseinander. Erfolgt hier ein Zugewinnausgleich oder ähnliches?
Danke
Manfred

Hallo Manfred,

so weit ich weiß, nimmt nur jeder das mit, was er mitgebracht hat. Problematisch wird es, wenn Neu- oder Ersatzbeschaffungen gemeinsam (aus einem Topf) gemacht wurden.

Einen gewissen Ausgleich kann evtl. jemand bekommen, der im Betrieb des anderen kostenlos oder nahezu kostenlos gearbeitet und den Betrieb somit aufgebaut hat.

Grüßle
Ingrid

Hallo,
eine langjährige eheähnliche Gemeinschaft geht auseinander.
Erfolgt hier ein Zugewinnausgleich oder ähnliches?
Danke
Manfred

Hallo,
eine langjährige eheähnliche Gemeinschaft geht auseinander.
Erfolgt hier ein Zugewinnausgleich oder ähnliches?
Danke
Manfred

NEIN !!!
es gehört dem, auf den die Rechnung ausgestellt ist, bzw. der die Rechnung hat.

"Wer seine Frau least - wechselt leichter zum nächsten beast.

Gruß Richy