Eheähnliche Partnerschaft

Hallo
jemand lebt in einem eheähnlich Verhältnis mit Kind. Die Angelenheit
geht auseinander. Der Partner ist arbeitslos.
Muss der Partner, der Arbeit hat, für den „Ehemaligen“ zahlen?

Muss der Partner, der Arbeit hat, für den „Ehemaligen“ zahlen?

nein

nein! o.w.T.

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