Eheähnlichegemeinschfaft bei harz4

Hallo

ich lebe seit 1 jahr mit meinem freund zusammen.Ich habe ein kind (3Jahre) aber von jemand anders.wir werden als eheähnliche gemeinschaft gezählt.haben ein konto zusammen und machen alles zusammen.Nun ist es so das er auf dem sofa schläft da wir uns nicht mehr wirklch viel zu sagen haben.haben uns getrennt.wollen aber doch in einer wohnung leben doch so das jeder sein eigenes leben lebt.er macht sich auch schon ein eigenes konto etc.nun meine frage wie wird die arge uns nuneinstufen er möchte sein separtes geld bekommen.oder muss er ausziehen?
lg

hallo kann dir leider nicht weiterhelfen trotzdem vielen dank für dein vertrauen

Hi,

wenn nicht jeder seinen eigenen Privatbereich hat, wird er an einem Auszug nicht vorbeikommen.

mfg

Hallo,
wenn Ihr euch getrennt habt, wäre es besser das er auszieht, da die Arge sonst immer eine Einstehensgemeinschaft unterstellt und das Gericht sieht dieses in der Regel genauso.