eheähnlicher zugewinn

Hallo,
mrin Bruder hatte eine komplette Einrichtung. Er ist mit seiner Freundin in eine neue Wohnung gezogen und hat seine Einrichtung aufgegeben. Seine Freundin hatte die neue Einrichtung bezahlt. Nun sind sie getrennt und sie möchte alles aus der Wohnung mitnehmen. Geht das so einfach? Kann mein Bruder irgendetwas behalten, da er ja seine Einrichtung damals aufgegeben hat?
Gruß Nicole

Hallo Nicole,
der Fall liegt rein privatrechtlich. Nur wenn Dein Bruder über Kauf-Belege über seinen Namen verfügt, hat er Anspruch. Ansonsten hat er rein rechtlich Pech.
Gruß

Hallo

eine wirklich richtige Antwort kann ich ihnen da nicht geben da ich ja kein Jurist bin sondern nur Einrichtungberaterin und Innenaussatterin.

aber es ist entscheidend auf welchen Namen die Kaufverträge der gekauften Möbel laufen,
und von welchem Konto das Geld stammte mit denen
sie gekauft wurden.

Sollte das beides auf die Freundin laufen hat ihr Bruder meines Wissen ganz schlechte aussichten.

aber ich würde auf jeden fall einen Anwalt zu diesem Fall befragen

MFG
Gini

Vielen dank für die schnelle Antwort.
Die Kauf-Belege laufen alle auf den Namen seiner Ex-Freundin bzw. über den Vater seiner Ex-Freundin.
Shit happends… trotzdem danke

liebe Nicole,

auch ich habe meine kostbare Einrichtung aufgegeben, ich empfehle Dir und Deinem Bruder nach vorne zu schauen und das ganze zu vergessen. So spielt das Leben manchmal.
Viel Glueck, Tina

Hallo Nicole,

tut mir Leid, es hat etwas gedauert, ich bin selbständig und hatte viel zu tun.
Ich kann da auch nicht richtig helfen. Ich vermute nur, dass Dein Bruder nicht viel erreichen kann, da er damals seine Einrichtung „freiwillig“ aufgegeben hat, ohne wahrscheinlich eine entsprechende Vereinbarung zu treffen.
Ich hoffe, dass Du zu dem Thema andere Antworten erhalten hast und wünsche allen viel Kraft. jacqueline