Eheähnliches Verhältnis

Liebe/-r Experte/-in,

ich hätte folgende Frage:

Wenn zwei Leute zehn Jahre lang miteinander gewohnt haben (im Haus des einen), gemeinsam gewirtschaftet und Möbel, Haushaltsgegenstände etc. zusammen angeschafft haben und der eine den anderen von Heute auf morgen vor die Tür setzt. Welchen Anspruch hat der andere auf einen Teil des Hausstands? Und gibt es öffentliche Anlaufstellen, die einem in dieser Sache unterstützen würden?

Vielen Dank im voraus.

Hallo,

eines vorweg, es gibt keine staatlichen Stellen, die Dir beo Deinem Problem helfen. Es war Deine persönliche Lebensentscheidung, zu dem Partner zu ziehen. Ohne Mietvertrag hast Du keinerlei Recht, weiter wohnen zu dürfen.

Was die „gemeinsame“ Anschaffung von Haushaltsgegenständen angeht: Egibt nur dann gemeinsames Eigentum, wenn Ihr bei z.B. der Bestellung von Möbeln etc. beide als Vertragspartner eingetragen seid. Ansonsten wird Eigentümer der-/ diejenige, die gekauft hat und kann nach Auszug auch diese Gegenstände als Eigentüßmerin haraus verlangen.

Solltest Du anwaltlichen Rat brauchen, nimm einen Fachanwalt für Familienrecht.

ingeborg

Hallo,

eheliche Gemeinschaften und uneheliche sind im Prinzip gleichgestellt. Ein kurzfristiges Hinauswerfen ist nicht möglich - Polizei!

Die Möbel, die ein jeder mitgebracht hat, werden so wieder mitgenommen. Gemeinsame Möbel werden aufgeteilt.

Gruß

Matthias