Eheänliche gemeinschaft oder Art WG

Hallo,

hab mal wieder Probleme mit meinem Ex. Er hat mir unterschrieben, dass er aus Mietzahlungen und sonstigen Überweisungen an ihn Schulden in Höhe von ca 7200,- EUR. hat. Habe ich eine Chance über ein Gericht an das Geld zu kommen. Sein Rechtsanwalt schreibt, dass es keine Beziehung sondern eine Art Wohngemeinschaft war und es sich hierbei nicht um eine auf Dauer angelegtes Zusammenleben von Mann und Frau, sondern um eine lockere Freundschaftsbeziehung. Macht das bei Gericht einen Unterschied?

Danke!

Gruß
Simone

Hallo Simone,

meines Wissens ist es vollkommen unerheblich, ob ihr zusammen gewesen seid oder nicht. Meines Wissens kannst du gegen jeden gerichtlich vorgehen (sogar gegen die eigene Mutter wenn du es für nötig hälst), die Frage ist immer nur, wie weit man damit kommt.

Wenn er dir ein „Schuldgeständnis“ unterschrieben hat würde ich es erstmal mit einem Mahnbescheid versuchen. Das ist günstiger als eine KLage und im Falle eines Widerspruchs von ihm kommt es sowieso dann zu einer Verhandlung. Kommt kein Widerspruch von ihm kannst kannst du einen Vollstreckungsbescheid beantragen und - wenn auch dann keine Reaktion von ihm kommt - kannst du einen Gerichtsvollzieher zu ihm schicken, um das Geld einzutreiben.

Sollte er im Moment nichts Üpfändbares haben kannst du es über 30 Jahre immer wieder versuchen (solange gilt der Titel).

Liebe Grüße

Timid

PS: Sofern ihr euch ein Schlafzimmer oder sogar ein Bett geteilt habt war es keine Wohngemeinschaft. Und auch ansonsten muss alles strikt voneinander getrennt werden (Hygieneartikel, das Essen im Kühlschrank etc.). Mein „Wissen“ hierzu habe ich von einer Internetseite wo ich vor ein paar Wochen gelesen habe welche Fragen irgendwelche Ämter stellen um herauszubekommen, ob ein Paar wirklich liiert ist. Diese ganzen Sachen (und weitere) standen dort. Vielleicht finde ich den Link nochmal, dann kannst du dort selbst überprüfen, ob ein Amt euch als Paar eingestuft hätte.

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Hallo Timid,

kann es sein, dass es mit der Rechtschutzversicherung zu tun hat, weil die ja bei Kosten für eheänliche Gemeinschaft nicht aufkommt. Würde sie bei einer Art Wohngemeinschaft aufkommen?

Meine Rechtschutzversicherung hat es abgeleht, weil es eheänliche ist. Aber wenn er behauptet es sei nicht der Fall gewesen, dann frag ich lieber nochmal nach, ob sie dann event. die Kosten übernehmen. Hab nämlich keine Lust das er es über die Rechtschutzversicherung laufen lässt und ich alles selber zahle.

Wir waren liiert, denn wir haben uns ein Bett geteilt und sonst auch alles.

Gruß
Simone

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Hallo,

der Weg, um gegen Deinen " Ex " einen vollstreckbaren Titel zu erhalten, ist Dir ja schon aufgezeigt worden. Vielleicht noch soviel: Bei der eingegangenen, wohl auch räumlichen Beziehung, handelt es sich zwar um eine sogenannte nichteheliche Lebensgemeinschaft, diese wird rechtlich jedoch als BGB-Gesellschaft gewertet. Das Zusammenleben diente nämlich einem gemeinsamen Zweck. Wenn Dein " Ex " während des Zusammenlebens ein sogenanntes deklaratorisches Schuldanerkenntnis unterschrieben hat, könnte es vielleicht im Streitfall für Dich problematisch werden, zu beweisen, dass er die "Schulden " nicht doch schon bezahlt hat. Dieses wäre eventuell der Fall, wenn Du Gegenstände, die gemeinsam angeschafft wurden, nun allein zur Nutzung erhältst. Er könnte dann mit dem Wert dieser Sachen aufrechnen. Hat er sein Schuldanerkenntnis nach der Auseinandersetzung unterschrieben, gilt dieses nicht mehr. Du kannst dann sein Zahlungsversprechen über das gericht einfordern ( Mahnbescheid,Vollstreckungsbescheid,Gerichtsvollziher bzw. Klage, Urteil, gerichtsvollzieher ). Nur Vorsicht ist ie Mutter der Porzellankiste: a) das kostet Geld - mehrere 100 €; b) er ist anwaltlich vertreten und c) selbst bei einem erstrittenen, sogenannten Titel lautet der Grundsatz: Wo nichts ist, hat der Kaiser sein Recht verloren.
Im Zweifel: Es gint über 75.00 Anwältinnen / Anwälte in der BRD. Suche eine / einen auf, damit " waffengleichheit besteht !
Viel Glück!
Gruß
Jürgen

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