Eheänliche Lebensgemeinschaft was steht wem zu

Eine Frau lebt seit ca.40 Jahren mit einem Mann zusammen,seit ca.30 Jahren in einem Haus was er gekauft hat.Die Frau bezahlt Miete und von allen Nebenkosten die Hälfte und kümmert sich um das Haus,Garten usw.
Was steht ihr rechtlich zu,im
Moment hat sie nur lebenslanges Wohnrecht und was passiert wenn sie sterben sollte? Ist die Tochter(Vater ist nicht der Lebenspartner)Erbberechtigt und was würde ihr zustehen?

Hallo,

auch aus einer langen eheähnlichen Beziehung leitet sich KEIN Erbanspruch ab. Erbberechtigt sind Verwandte ersten Grades (Pflichtteil) und wenn die nicht vorhanden sind weitere Verwandte. Einer Lebenspartnerin steht nur zu, was per Testament festgeschrieben ist, soweit es über evl. Pflichtteilansprüche hinausgeht. Daran ändern auch die Beteiligungen an den Kosten nichts.Leider…also auf zum Notar oder auf den Abschluss einer finanziellen Absicherung bestehen (Lebensversicherung, Rente etc.)oder eben heiraten. :wink:

Gruß anna