Eheaufhebung

Hallo

Ein Bekannter von mir hat eine Frau geheiratet, die in einem anderen EU-Land lebt und ihm nach der Heirat auch explizit gesagt hat, sie hat nicht vor, mit ihm irgendwann einmal zusammenzuleben. In den 3 Monaten, die sie jetzt verheiratet sind, hat er sie 5 Tage gesehen. Bleibt ihm nur der Weg der Scheidung oder besteht die Moeglichkeit, die Ehe aufzuheben?

lg
Selinee

Hallo,

wenn sich nach der Eheschliessung heraus stellt, dass ein Teil unter Täuschung eine völlig andere Absicht hatte als die Ehe, einen Anwalt aufsuchen, der die Annulierung der Ehe in Gang setzt. Dies ist möglich. Ist z.B. auch möglich, wenn jemand vor der Ehe von Kindern spricht und nach der Eheschließung plötzlich erklärt, wer/sie wolle keine Kinder. Auch diese Täuschung kann zur Annulierung der Ehe führen. Dein Bekannter soll sich von einem erfahrenen Anwalt beraten lassen.

Hat die Dame die Aufenthaltsberechtigung in DE durch die Heirat erschlichen, ist ein Hinweis an die Ausländerbehörde sinnvoll. Und zwar deslab, dass nicht der Verdacht aufkommt, Dein Bekannter habe jemand geheiratet, damit diese Person nach DE kann. Denn dies ist unter gewissen Voraussetzungen strafbar.

Gruss Günter

Ein Bekannter von mir hat eine Frau geheiratet, die in einem
anderen EU-Land lebt und ihm nach der Heirat auch explizit
gesagt hat, sie hat nicht vor, mit ihm irgendwann einmal
zusammenzuleben. In den 3 Monaten, die sie jetzt verheiratet
sind, hat er sie 5 Tage gesehen. Bleibt ihm nur der Weg der
Scheidung oder besteht die Moeglichkeit, die Ehe aufzuheben?

lg
Selinee

Ergänzende Frage…
Hallo…

bleiben bei einer solchen von Dir beschriebenen Aufhebung der Ehe die Unterhaltsansprüche unberührt, oder gehen diese dann verloren?

Danke für die Antwort…

Hallo!

bleiben bei einer solchen von Dir beschriebenen Aufhebung der
Ehe die Unterhaltsansprüche unberührt, oder gehen diese dann
verloren?

Bei einer rechtswirksamen Annulierung, also einer Nichtigkeitserklärung wird der Rechtliche Zustand wieder hergestellt, der vor der Eheschließung galt. Also existieren dann auch keine Unterhaltsansprüche zwischen den „Ehegatten“. Denn eigentlich waren sie dann ja nie Verheiratet.

Danke für die Antwort…

Gern geschehen.

Gruß vom

Dicken MD.

Hallo

bleiben bei einer solchen von Dir beschriebenen Aufhebung der
Ehe die Unterhaltsansprüche unberührt, oder gehen diese dann
verloren?

Durch die Annulierung einer Ehe werden keine gegenseitigen Ansprüche möglich. Du wirst ja nicht geschieden, sondern es wird festgestellt, dass es diese Ehe nach den Gesetz nicht gibt. Nach der entsprechenden Aufhebung einer Ehe ist jeder in dem Familienstand, in welchem er/sie vor der Eheschließung gewesen ist.

GRuss Günter