Ich versuch es kurz und bündig: Wenn ein Familienvater Ehebruch begeht… und eine andere Person seiner Frau seine Seitensprünge verrät… Kann sowas als böswilliger Eingriff in das Eheleben ausgelegt werden? Ist die Person, die das „Geheimnis“ lüftet rechtlich angreifbar vom Familienvater?
Ich hab mal gehört, dass es dazu in Deutschalnd ganz merkwürdige Gesetze geben soll. Nun würd mich mal interessieren was da dran ist.
huch, sollte ich den Familienrechtsvorlesungen immer gepennt haben? Hab ich in den letzten Jahren eine Familienrechtsreform verschlafen?
Nein, wenn die mitgeteilten Sachverhalte der Wahrheit entsprechen, ist da gar nichts angreifbar (außer vielleicht durch tätlichen Angriff
Sollte es sich jedoch bloß um böswillige Unterstellungen handeln, sähe die Sache anders aus. Da kommt man dann in den Bereich Beleidigung/Üble Nachrede/Verleumdung.
Gruß vom Wiz
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Ich versuch es kurz und bündig: Wenn ein Familienvater
Ehebruch begeht… und eine andere Person seiner Frau seine
Seitensprünge verrät… Kann sowas als böswilliger Eingriff
in das Eheleben ausgelegt werden? Ist die Person, die das
„Geheimnis“ lüftet rechtlich angreifbar vom Familienvater?
Also gegen die Person, die das Geheimnis verrät, bestehen keine Ansprüche außer hat irgendwelche beruflichen Schweigepflicht oder so etwas verletzt. In Betracht kommen aller höchstens Ansprüche der betrogenen Ehefrau gegen die Gliebte auf Schadensersatz und Unterlassen (§ 826 BGB). Das ist zumindest die Auffassung einiger ganz besonders moraliner Professoren (Medicus). Die Chancen damit vor Gericht zu gewinnen sind aber praktisch null !!! Und. Selbst wenn - worin läge der Schaden ? Der Kommerzialisierungswert eines Seitensprungs dürfte sich auf allerhöchstens 50 € a 30 Minuten beschränken.