Ehebürgschaft

Zweck der Ehegattenbürgschaft ist es, Vermögensverschiebungen zwischen den Eheleuten zu Lasten des Gläubigers vorzubeugen. (Quelle: Wikipedia)

Könnte mir jemand möglicherweise erklären, was mit Vermögensverschiebung gemeint ist. Ich danke Ihnen!

Hallo Lily,

das Ganze hat folgenden Hintergrund. Person A ist Gesellschafter und Geschäftsführer einer mittelständischen GbR diese GbR lebt, wie viele andere teilweise von Darlehen, Lieferantenkrediten und Kontokorrent. In der Regel lassen sich Verbindlichkeiten im normalen Geschäftsgang auch ordnungsgemäß bedienen.

Interessant wird das Ganze, wenn es dem Unternehmen schlechter geht und die Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können. Gesellschafter einer GbR haften für Verbindlichkeiten der Gesellschaften jedoch gesamtschuldnerisch mit ihrem gesamten Privatvermögen. Will man das Privatvermögen nicht verlieren, sorgt man dafür, dass man keines hat, sprich das Haus, dass mit dem „Einkommen“ des Ehemannes finanziert wurde, steht nicht im Eigentum des Ehemannes, sondern um Eigentum der Ehefrau und Schwuppdiwupp ist das Haus für die Gläubiger nahezu unerreichbar.

In einem solchen Fall könnte man z.B. an eine Ehegattenbürgschaft denken. Ist der Ehemann wegen Vermögenslosigkeit nicht Leistungsfähig, kann auf die Bürgin zurückgegriffen werden und das Haus ist wieder im Spiel.

Allerdings hinkt diese Methode, denn es wäre auch nicht weiter schwer das Vermögen auf eine Person zu übertragen, die weder Hauptschuldner noch Bürge ist.

Viele Grüße
Bernhard