Ehefähigkeit OLG grosse Anerkennungrusische

Wenn ich in Moskau heirate…deutsch/rusische Ehe…und ich meine Frau dann auf dem Meldeamt anmelde…nach dem sie mit dem entsprechenden Visum hier ist…kann es dann passieren…das dass Standesamt ein Prüfungsverfahren einleitet? das ist meine Hauptfrage !!! i

Unsere Ehewunsch haben wir im Standesamt
Dez 2012 in Deutschland beantragt, weil meine Verlobte aber in Russland mit einem Asabachaner verheiratet war…1996 geschieden wurde…sollte diese Scheidungsukunde das grosse Anerkennungsverfahren notwenig machen. Da dieser Mann aber nicht aufzufinden ist…trotz erheblicher Bemühungen…sehe ich jetzt ein Problem…Zeit. Mein Velobte hat schon das Heiratsvisum ab 1.4.2013 Ich weiss nicht mehr was wir nun machen sollen???
Bin für jeden Tipp danknar!!!

Da kann ich nicht helfen.

Hallo,

tut mir leid, da kann ich leider nicht helfen. Aber ich drücke Euch die Daumen, dass alles glatt geht!

Gruß,

twilight666

ich kann hier nur begrenzt einen tipp geben ? deine verlobte müsste sich bei dem zuständigen Standesamt in rusland eine beglaubigte abschrift der damaligen eheschließungsurkunde und bei dem in rusland zuständigen familiengericht wo ihre ehe geschieden wurde eine vom gericht beglaubigte scheidungsurkunde beantragen ! ich denke dass das die wichtigsten voraussetzungen sind, damit eure eheschließung in deutschland anerkannt wird ? leider kann ich ansonsten nicht weiter helfen ! mfg

Gibt es irgend jemand sonst, der die Scheidung bezeugen kann?: Ansonsten sehe ich keine Probleme, wenn ihr hier mit einem russischen Trauschein erscheint…
Good luck

Hallo,

mit Auslandsehen kenne ich mich leider nicht aus, da kann ich dir keinen Rat geben.

L G D e n n i s .

Hallo, rufen Sie mich bitte noch einmal an: Heiratsagentur Karina

Hallo,

auf solche auslandsspezifischen Heiratsfragen bin ich leider nicht spezialisiert.

Gruß

kann nichts sagen dazu
vg

Danke !!!

kann nichts sagen dazu
vg

Hallo,

leider habe ich als Psychologin zu Anerkennungsverfahren weder rechtliche Kenntnisse noch private Erfahrungen auf diesem Gebiet.
Viel Glück trotzdem von meiner Seite
Petra

kann ich nicht beantworten-

hmmm,und wenn die schidung… eine appostille bekommt und eine zusätzliche gerichtliche beglaubigung des hautgerichtes , dann auf deutsch übersetzt aber hier in deutschland , eine übersetzter vorher anrufen und da mal fragen was so in dem fall zu machen ist.
wenn ihr verheiratet seid und sie ist in deuschland und sie hat sich beim rathaus angemeldet dann ist doch alles ok, ich glaub das die dem schiedungsding nicht ganz trauen, weis nicht , sorry , alles gute.