Ehefähigkeitszeugnis für britische Staatsangehörig

DAS OLG Stuttgart erhielt von uns die erforderlichen Unterlagen zur Eheschließung zwischen mir als deutschem Staatsbürger und meiner Verlobten, einer britischen Staatsangehörigen. In Ihrem Fall waren es
Geburtsurkunde
Heiratsurkunde der 2. (letzten Ehe)
darin stand, daß die 1. Ehe geschieden wurde
Scheidungsrkunde der 2. Ehe aus dem Jahr 1987
Das Standesamt erklärte, daß Unterlagen über die 1. Ehe und deren Auflösung nicht benötigt wurden. Die 1. Ehe wurde 1985 aufgelöst.
Nach 7 Wochen Prüfung verlangt das OLG Stuttgart dke „urkundliche Nachweise über die erste Vorehe“ der Braut.
Reicht die Heiratsurkunde mir Erwähnung, daß die 1. Ehe aufgelöst wurde und die Scheidungsurkunde der 2. Ehe nicht aus?

Besten Dank

Anscheinend nicht. Sie werden schon die geforderten Unterlagen vorweisen müssen. Oder in Dänemark heiraten, oder in Las Vegas oder…