Ehefähigkeitszeugnis

Hallo,

nehmen wir an jemand ist nach China ausgewandert, hat seinen ersten Wohnsitz aber noch in Deutschland.
Nun will dieser jemand heiraten und braucht dafür ein Ehefähigkeitszeugnis. Wikipedia sagt mir, dass er es vom Standesamt des Wohnortes bekommt. Jetzt muss ich mal ganz blöd fragen: welches Standesamt ist gemeint? Die des Wohnsitzes in Deutschland? Oder doch eine Behörde in China? Das deutsche Konsulat in China darf es ja nicht.

Danke
Jessica

nehmen wir an jemand ist nach China ausgewandert, hat seinen
ersten Wohnsitz aber noch in Deutschland.

Dann macht er nur Work&Travel. Auswandern verbindet man mit abmelden im Heimatland und (meist) anmelden im Zielland, welches die neue Heimat werden soll.

Nun will dieser jemand heiraten und braucht dafür ein
Ehefähigkeitszeugnis. Wikipedia sagt mir, dass er es vom
Standesamt des Wohnortes bekommt.

Er ist Deutscher und hat seinen Hauptwohnsitz in D, wo er ja noch gemeldet ist. Das ist sein Standesamt.

Jetzt muss ich mal ganz blöd fragen: welches Standesamt ist gemeint? Die
des Wohnsitzes in Deutschland?

Genau

Oder doch eine Behörde in China?

Die gilt nur für die chinesische Person. Sollte die andere Person nicht Chinese sein, dann eben im Heimatland usw.

Das deutsche Konsulat in China darf es ja nicht.

Wenn die das sagen.
Allerdings sind die auch deutsche Behörde und könnten das auf dem Diplomatenweg mit dem Standesamt in D regeln. Aber offensichtlich ist das nicht vorgesehen.

Hallo,

danke für Deine Antwort. Und wie wäre dann der Fall, wenn derjenige einen Wohnsitz in Deutschland hat, seit 6 Monaten in China lebt und jetzt dort heiraten möchte? Geht das überhaupt?

Grüße
Jessica

Moin,

Und wie wäre dann der Fall, wenn derjenige einen Wohnsitz in :smiley:eutschland hat, seit 6 Monaten in China lebt und jetzt dort heiraten :möchte? Geht das überhaupt?

Klar geht das. Diese Person müsste dann die in China zur Heirat erforderlichen Papiere dort vorlegen.

Das ist eben das Ehefähigkeitszeugnis vom Standesamt, wo die Person gemeldet ist. Eben aus Deutschland.

Diese Person muss aber auch abklären, in welcher Form das deutsche Ehefähigkeitszeugnis in China vorgelegt werden muss. Ich meine mich erinnern zu können, das ich mit meinem Ehefähigkeitszeugnis vor der Heirat erst zur deutschen Botschaft dackeln musste, um es dort „überbeglaubigen“ zu lassen. Wie geschrieben bin ich mir nicht mehr ganz sicher.

Diese Person sollte aber auf jeden Fall die deutsche Botschaft aufsuchen, um dieses abzuklären und um ggfs. nach einer Möglichkeit zu fragen, ob man das Ehefähigkeitszeugnis auch über die deutsche Botschaft vom Standesamt aus Deutschland anforden kann.

Gruß,

M.

1 „Gefällt mir“

Moin,

Hallo,

Diese Person sollte aber auf jeden Fall die deutsche Botschaft
aufsuchen, um dieses abzuklären und um ggfs. nach einer
Möglichkeit zu fragen, ob man das Ehefähigkeitszeugnis auch
über die deutsche Botschaft vom Standesamt aus Deutschland
anforden kann.

Hat die Person schon getan, die von der deutschen Botschaft wollten aber nicht helfen.
Mittlerweile besteht ein Kontakt zum zuständigen Standesamt in Deutschland. Die Dame dort ist wirklich sehr nett.

Gruß,

Danke für Deine Antwort
Jessica