Ehefrau als Haushaltshilfe

Darf eine Ehefrau vom Ehemann als Haushaltshilfe sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, um in die gesetzlich Krankenkasse einzutreten?

Darf eine Ehefrau vom Ehemann als Haushaltshilfe
sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, um in die
gesetzlich Krankenkasse einzutreten?

Nein, das geht mit Sicherheit nicht. Ersten wenn ein Ehemann seine Ehefrau anmeldet wird grundsätzlich geprüft ob es sich hierbei um eine Familienhafte Beschäftigung handelt und zweitens geht man davon aus das sich Ehepartner grundsätzlich unentgeltlich im Haushalt helfen. Keine Chance, lehnt jede Krankenkasse ab.

Schönes Wochenende noch.

Darf eine Ehefrau vom Ehemann als Haushaltshilfe
sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, um in die
gesetzlich Krankenkasse einzutreten?

Hallo al hermann,

bist du privat versichert?
Rein theoretisch müsste dies gehen. Allerdings müss der Lohn tatsächlich auf ein Konto der Frau überwiesen werden und die Lohnnebenkosten an die Minijobzentrale. Um aber hier sicher zu gehen, würde ich bei der Minijobzentrale nachfragen.

Gruß
Lohmes

Darf eine Ehefrau vom Ehemann als Haushaltshilfe
sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, um in die
gesetzlich Krankenkasse einzutreten?

Hallo,

dürfen darfst Du schon. Allerdings wirst Du mit Deiner Ehefrau gemeinsam einen Prüfbogen ausfüllen. Es ist ein Bogen der unterstützt herauszufinden, ob es sich um eine familäre Beschäftigung…mithilfe/Unterstützung des Betriebs handelt oder ob eine abhängige Beschäftigung handelt…wie sie typisch erscheinen. …mit einem Arbeitsvertrag, wöchentlicher Stunden, Urlaub, Tariflohn, Arbeitszeit, etc…
Das alles wird von Eurer Krankenkassen geprüft und danach bekommt Ihr das Ergebnis mitgeteilt.

Viele Grüße
Michaela Dick

Darf eine Ehefrau vom Ehemann als Haushaltshilfe
sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, um in die
gesetzlich Krankenkasse einzutreten?

Hallo Hermann,
meines Wissens ja.
Es muss nur beachtet werden:
° über 400 € verdienen
° jünger als 55 Jahre sein.
Grund: wenn sie bisher privat versichert war und nun eine Arbeitsverhältnis eingeht, in dem sie mehr als 400 € verdient und dieser Verdienst unter der Beitreagsbemesungsgrenze liegt, dann ist sie pflichtversichert: muss also in die GKV.
Ist sie allerdings 55 oder älter, dann hat sie keine Möglichkeit mehr in die GKV zu gehen.
Da sie aber gesetzlich gezwungen ist eine KV zu haben, ist die letzte Versicherung verpflichtet sie aufzunehmen (bei den Privaten meist in den Basistarif, der leistungsschwach und teuer ist).
Doch das ist eigentlich alles überflüssig, wenn sie nichts verdient und unter 55 Jahre ist (siehe obige Info), dann kann sie in die Familienversicherung des Ehemannes kostenlos mitversichert werden.
Hupftiegel

Nein, das geht nicht, wenn’s so einfach waere wuerde das jeder machen der ein entsprechendes Problem hat…und zufaelligerweise wuerde die Frau jeden Monat genau auf 401 Euro Lohn kommen…:smile:

Darf eine Ehefrau vom Ehemann als Haushaltshilfe
sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, um in die
gesetzlich Krankenkasse einzutreten?

Darf eine Ehefrau vom Ehemann als Haushaltshilfe
sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, um in die
gesetzlich Krankenkasse einzutreten?

Hallo,
da es sich in diesem Fall um kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt, ist es damit nicht möglich, in die GKV einzutreten. Würden ansonsten wahrscheinlich viele machen, um mit diesem Trick (wieder) in die GKV zu gelangen.
VG
ayro

da muss ich passen, weiß ich nicht.
gruß

Tut mir leid, da kenn ich mich nicht aus.

Beste Grüße
neil0815

Ooh, das dürfte nicht klappen. Ehegattenarbeitsverhältnisse werden von Finanzamt und Sozialversicherung ganz liebevoll geprüft.

Voraussetzung ist u.a. dass die Arbeit des Ehegatten sonst von einem Familienfremden gemacht werden könnte und müßte und das ist hier nicht gut vorstellbar.

Und vor allem ist ja offensichtlich, dass es hier nicht um die Arbeit geht, sondern um einen Weg in eine billige Krankenversicherung.

Leider haben Sie sonst wenig Informationen gegeben. Ich vermute, Sie sind privat versichert, aber nicht selbständig, so dass ein normales Ehegattenarbeitsverhältnis nicht möglich ist. Wie ist Ihre Frau momentan versichert ?

Gruss

w.will

Darf eine Ehefrau vom Ehemann als Haushaltshilfe
sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, um in die
gesetzlich Krankenkasse einzutreten?

noch eine Ergänzung: ein Minijob reicht nicht. 401 EUR sind mindestens erforderlich.

Gruss

w.will

Guten Tag,

Darf eine Ehefrau vom Ehemann als Haushaltshilfe
sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, um in die
gesetzlich Krankenkasse einzutreten?

Interessante Frage. Beschäftigungsverhältnisse unter Familienangehörigen werden eher mit Argwohn betrachtet, da bekannt ist, dass man den Schutz der Sozialversicherung sucht. Ich denke nicht, dass das funktionieren wird :smile: aber einen Versuch wäre es wert.

Sie sollten folgende Dinge beachten. Es sollte ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden, in dem festgehalten wird, wann und wo der Haushalt geführt wird (keine freie Zeiteinteilung). Es muss eine Beschäftigung über 400,00 € sein. Der Lohn muss dem tarifüblichen Entgelt entsprechen und das Geld sollte auf ein eigenes Konto überwiesen werden. Viel Erfolg!

Keine Ahnung ob Haushaltshilfe geht, wie wäre es mit Bürokraft??

http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/fuehrun…

http://www.franz-partner.de/downloads/finanzwelt0308…

Darf eine Ehefrau vom Ehemann als Haushaltshilfe
sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, um in die
gesetzlich Krankenkasse einzutreten?

Keine Ahnung, halte ich jedoch für unwahrscheinlich.

Im Prinzip nein. Lt. BGB sind Ehegatten zur Mitarbeit verpflichtet und im Hausahalt ja sowieso. Denkbar wäre so etwas wenn Sie ein Unternehmer sind und hier statt eines Mitarbeiters Ihre Ehefrau einstellen, mit allen Rechten und Pflichten. D.h. Weisungsgebunden an Ort und Zeit, Entlohnung min. nach Tarif u.s.w. Solche „konstruirten“ Beschäftigungsverhältnisse müssen im Vorfeld geprüft werden. Jeder Fall ist quasi eine Einzelfallentscheidung.

Weshalb will sie in die GKV und wie sind Sie als Ehegatte versichert? Wie alt ist Ihre Frau?

Ja ansich schon, muss aber mehr als 400€ verdiene und es wird geprüft ob es ein RICHTIGES arbeitsverhältnis ist, mit vertrag, eigenem konto usw.
im eigenen haushalt wäre es aber eine farce.
gruss anna