Ehefrau arbeitet unentgeldlich i Betrieb d. Mannes

Hallo,

folgender hypothetischer Fall:

Der Ehemann ist selbständig mit seinem eigenen Betrieb. Die Ehefrau arbeitet unentgeldlich mit.

  1. Muss sie trotzdem „angestellt“ werden, d.h. ein Arbeitsverhältnis haben, bei dem eben 0,00 Euro Lohn gezahlt wird?
  2. Hat das Ehepaar Anspruch auf einen Krippen-Betreuungsplatz für das Kind, da die Frau, wenn unentgeldlich arbeitend, ja nicht wirklich erwerbstätig ist?

Danke im Voraus,

Imke

Hallo, zumindest braucht sie die Gesetzliche Unfallversicherung.
Frag da nach bzw. Berufsgenossenschaft.

Ansonsten frag ich mich, wieso muss sie umsonst arbeiten, das Geld kann doch vom Chef"gehalt"/Gewinneigenbedarf abgezogen werden, weshalb Chef weniger Einkommens-Steuern zu zahlen hätte und letztlich dasselbe Geld in der FAmilienkasse ankommen würde. In diesem Fall wäre ein 400 Eu Job für die Frau im Familienbetreib wirklich günstiger. Sofern der BEtrieb nicht derzeit noch ein reines VErlustgeschäft ist und Cheffe selbst auch nix dran verdient. Da ist dann nur die Frage, wovon leben die beiden. Also doch lieber wieder festes 400 Eu GEhalt der Frau, das von den BEtreibsausgaben abgeht und eben mit erwirtschaftet werden muss.

Gruß Susanne

Hallo,

ja, solange der Betrieb ein Verlustgeschäft ist (für die ersten 1-2 Jahre ist das ja normal) macht es doch mehr Sinn, dass die Ehefrau nicht angestellt ist, oder? Natürlich nur, solange die von Ersparnissen leben können…
Auf lange Sicht: Ist es günstiger, dass die Ehefrau einen Minijob oder ein reguläres Arbeitsverhältnis hat?

Danke,

Imke

Hallo,

Ansonsten frag ich mich, wieso muss sie umsonst arbeiten, das Geld kann doch vom Chef"gehalt"/Gewinneigenbedar

Nur so als Beispiel:
Sie könnten aber auch einfach beide vom erwirtschafteten Gewinn leben. Dann müßte sie auch nicht umsonst arbeiten.

Dann würde es z. B. keinen Verwaltungsaufwand für Lohnabrechnungen, Meldungen usw. geben, der ja auch wieder kostet. Es müssten keine Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden, solange es keine Beschäftigten gibt.

Vielleicht braucht man für Darlehen oder sonstiges gute Auswertungen, die nicht von Personalkosten belastet sind.

Wenn das Unternehmen anfangs kaum oder keinen Geweinn erwirtschaftet, fallen auch dementsprechend kaum oder keine Steuern an. Bei einem MiniJob aber rund 30% Abgaben, die auch wieder erstmal erwirtschaftet werden müssen.

Ob und wie das Ganze steuerlich gehandhabt werden könnte, müßte man im Einzelfall klären.

Gruß
D.

P.S. Ach ja, zur Ursprungsfrage: Ehegatten müssen bei UNENTGELTLICHER Mitarbeit nicht angemeldet werden.

Hallo Imke,

  1. Hat das Ehepaar Anspruch auf einen Krippen-Betreuungsplatz
    für das Kind, da die Frau, wenn unentgeldlich arbeitend, ja
    nicht wirklich erwerbstätig ist?

soweit mir bekannt ist, gibt es bislang keinen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für Unter-Dreijährige, nur auf einen Kindergartenplatz für Kinder über Drei - und den ganz unabhängig davon, ob die Mutter berufstätig ist oder nicht.

Beste Grüße

=^…^=
*ianal*

Es kommt auf den Einzelfall an.

Wenn die Ehefrau Arbeitnehmerin sein soll, also vertraglich verpflichtet sein soll, zu bestimmten Zeiten und auf Weisung ihres Ehemannes zu arbeiten, handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis. Dann hat die Ehefrau auch Anspruch auf einen Arbeitslohn, unabhängig vom Bestehen eines schriftlichen Vertrags u.ä.
Steuerlich erzielt die Ehefrau dann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, beim Ehemann sind das Betriebsausgaben. Das ist steuerlich günstig, weil die Ehefrau dann den Arbeitnehmerpauschbetrag bei den Werbungskosten erhält und auf den Arbeitslohn im Ergebnis keine Gewerbesteuer anfällt.

Es kann sich aber auch um einen Gesellschaftsvertrag handeln, wenn beide Eheleute gemeinsam ein Unternehmen betreiben wollen. Es handelt sich dann um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder - bei großem Umfang - um eine Offene Handelsgesellschaft.

Letztlich kann es sich auch um eine reine Erfüllung der ehelichen Beistands- und Fürsorgepflicht handeln, wenn die Ehefrau aus dem Motiv handelt, ihrem Ehemann (als solchem) zu helfen, also an der Unternehmung selbst gar kein eigenes Interesse hat. Früher war die Ehefrau hierzu sogar gesetzlich (und unentgeltlich) verpflichtet, wie es auch heute noch die Kinder sind.