Hallo liebe Mitbürger
Ich besitze ein Haus mit meiner Frau zusammen.
Das Haus bewohnen wir gemeinsam.
Meine Kinder sind aus dem Haus.
Seit 4 Jahren Tilge ich unsere zwei Kredite alleine, weil meine Frau keine Lust hat zu
Arbeiten. Im August 2013 laufen bei beiden Krediten die Zinsbindungen aus.
Im Grundbuch stehe ich alleine!
Die Restschuld beträgt ca.80000€
Meine Frau möchte die Kredite nicht mit Tilgen.Ich würde meiner Frau eine Abfindung zahlen,wenn Sie daraufhin sofort auszieht.
Sie darf aber später keine Ansprüche an das Haus geldend machen können.
Gibt es eine möglichkeit sowas Rechtlich abzusichern.
vielen Dank im voraus
wenn Sie Ihrer Frau eine Abfindung zahlen und sie sich darauf einlässt, ist sie aus dem Vertrag raus und KANN gar keine Ansprüche mehr geltend machen. Ich nehme an, dass es swich lückenlos zurück verfolgen lässt, WER die Raten getilgt hat. Gehen Sie zu einem Notar, lassen Sie einen Vertrag aufsetzen und fertig.
das Haus gehört demjenigen, der im Grundbuch steht, unabhängig davon, wer für den Kredit unterschrieben bzw. mit unterschrieben hat.
In diesem Fall schlage ich vor: ausziehen ohne Abfindung, wofür denn? Ich weiß allerdings nicht, ob sie aufgrund der Länge der Ehe und der Zeit, die sie in dem Haus gewohnt hat ein Gewohnheitsrecht hat, aus dem sie Ansprüche geltend machen kann. Vielleicht doch eine Abfindung…Das würde ich aber immer mit einem Notar machen, damit der Vertrag rechtlich wasserdicht ist.
Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht d.h. ihrer Frau gehört das Haus nicht, aber im Falle einer Scheidung mit Zugewinnausgleich ist ihr der Zugewinn während der Ehe am Gesamtvermögen zu zahlen bzw aufzuteilen. Bei Ehevertrag was drin steht.Anwalt aufsuchen!
Hallo E. Kuhnert,
leider bin ich als Psychologin im Familienrecht hier der falsche Ansprechpartner, da dies nicht mein Fachgebiet ist.
Ihnen viel Glück
MfG Petra
während einer Ehe gibt es juristisch kein MEIN und kein DEIN. Alles gehört beiden gemeinsam. Wenn nur ein Ehepartner verdient, zahlt er für BEIDE gemeinsam alles.
Wenn die Frau auszieht, wird sie vermutlich einen Unterhaltsanspruch wegen langer Ehe haben, da ihre „Untätigkeit“ ja ehebedingt ist.
Rechtlich absichern wird man das vermutlich nicht können. Hier berät einem ein Notar.