Ehefrau auszahlen bei sofortigen Auszug der Frau

Hallo liebe Mitbürger
Ich besitze ein Haus mit meiner Frau zusammen.
Das Haus bewohnen wir gemeinsam.
Meine Kinder sind aus dem Haus.
Seit 4 Jahren Tilge ich unsere zwei Kredite alleine, weil meine Frau keine Lust hat zu
Arbeiten. Im August 2013 laufen bei beiden Krediten die Zinsbindungen aus.
Im Grundbuch stehe ich alleine!
Die Restschuld beträgt ca.80000€
Meine Frau möchte die Kredite nicht mit Tilgen.Ich würde meiner Frau eine Abfindung zahlen,wenn Sie daraufhin sofort auszieht.
Sie darf aber später keine Ansprüche an das Haus geldend machen können.
Gibt es eine möglichkeit sowas Rechtlich abzusichern.
vielen Dank im voraus

E.Kuhnert

Lieber E.Kuhnert,

wenn Sie Ihrer Frau eine Abfindung zahlen und sie sich darauf einlässt, ist sie aus dem Vertrag raus und KANN gar keine Ansprüche mehr geltend machen. Ich nehme an, dass es swich lückenlos zurück verfolgen lässt, WER die Raten getilgt hat. Gehen Sie zu einem Notar, lassen Sie einen Vertrag aufsetzen und fertig.

Good luck

Hallo, ich rate SOFORT zu einem Scheidungsanwalt.

Diese haben gute Erfahrungen mit Fällen wie deinen.

LG Holger

Ich kann Ihnen hier leider nicht helfen !
mfg

Hallo,

das Haus gehört demjenigen, der im Grundbuch steht, unabhängig davon, wer für den Kredit unterschrieben bzw. mit unterschrieben hat.
In diesem Fall schlage ich vor: ausziehen ohne Abfindung, wofür denn? Ich weiß allerdings nicht, ob sie aufgrund der Länge der Ehe und der Zeit, die sie in dem Haus gewohnt hat ein Gewohnheitsrecht hat, aus dem sie Ansprüche geltend machen kann. Vielleicht doch eine Abfindung…Das würde ich aber immer mit einem Notar machen, damit der Vertrag rechtlich wasserdicht ist.

Gruß,

twilight666

Eigentümer ist, wer im Grundbuch steht d.h. ihrer Frau gehört das Haus nicht, aber im Falle einer Scheidung mit Zugewinnausgleich ist ihr der Zugewinn während der Ehe am Gesamtvermögen zu zahlen bzw aufzuteilen. Bei Ehevertrag was drin steht.Anwalt aufsuchen!

Auf wen laufen denn die Kredite? Sowas machst Du am besten notariell, damit nichts schief geht.

hmmm. würd sagen erkundige dich bei einem ra.und notar ,einer der ra und notar gleichzeitig ist. vorab hier ein link der dir vielleicht weiterhelfen könnte ,
http://www.notare-kretzer-raffel.de/fileadmin/user_u…

mehr weiss ich nicht zu.alles gute.

Hallo E. Kuhnert,
leider bin ich als Psychologin im Familienrecht hier der falsche Ansprechpartner, da dies nicht mein Fachgebiet ist.
Ihnen viel Glück
MfG Petra

notarisch absichern und scheiden lassen, ansonsten hat sie nach tod anspruch.

Hallo,

während einer Ehe gibt es juristisch kein MEIN und kein DEIN. Alles gehört beiden gemeinsam. Wenn nur ein Ehepartner verdient, zahlt er für BEIDE gemeinsam alles.

Wenn die Frau auszieht, wird sie vermutlich einen Unterhaltsanspruch wegen langer Ehe haben, da ihre „Untätigkeit“ ja ehebedingt ist.

Rechtlich absichern wird man das vermutlich nicht können. Hier berät einem ein Notar.

Gruß

Hallo,

diese Frage sollten Sie lieber mit einem Notar klären, davon habe ich leider keine Ahnung!

Alles Gute

Mich