Ehefrau automatisch Steuerklasse 5?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Steuerklasse nach der Heirat.
Nehmen wir mal an, ein Paar, sie sind beide kinderlos, heiraten. Sie ist Anwältin (Verdienst 3000 netto monatlich) und er Verkäufer (Verdienst 1200 netto monatlich).
Wird sie, also die Frau, dann nach der Heirat automatisch in die Steuerklasse 5 fallen und somit weniger als jetzt verdienen, also circa 2200 netto und ihr Mann aber dafür etwas mehr?
Wäre doch blöd bei dieser Konstellation, wo sie doch jeden Monat ein höheres Gehalt bezogen hat.
Kann das nicht so mit dem Finanzamt geregelt werden, dass ihr Mann die Steuerklasse 5 erhält?
Oder gleicht es sich letztendlich doch wieder aus und es ist eigentlich egal, ob sie nach der Heirat weniger in der Lohntüte hat?
Welche Steuerklasse erhält eigentlich der Mann nach der Heirat?
Die Zahlen, die ich angegeben habe, sind egal.
Mir geht es nur um den Gedankengang, ob mein Gedankengang richtig ist und wie es denn nun gehandhabt wird…?

Würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringen würde.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß,
Christian

Hallo,

automatisch passiert gar nichts! Wenn 2 heiraten und jeder vorher Kl. 1 hatte, bleibt es dabei, wenn gar nichts unternommen wird - die Klasse 1 ist mit der Klasse 4 für Verheiratete identisch. Bei der geschilderten Einkommensdifferenz, könnte man empfehlen auf Kl. 3 für SIE und Kl. 5 für IHN zu wechseln: natürlich geht das nur mit Antrag beim Finanzamt!

Dann werden diese Steuerklassen auch in den folgenden jahren so ausgewiesen!

Lia

Hallo Christian,

zwischen Mann und Frau herrscht zwischenzeitlich Gleichberechtigung!
Änderungen der Steuerklasse müssen beim Finanzamt beantragt werden!
In diesem Fall empfiehlt sich für die Frau Steuerklasse 3 und für den Mann Steuerklasse 5.
(Faustformel - wenn ein Ehepartner mindestens 30 % mehr verdient sollte der Mehrveriener Steuerklasse 3 bekommen)
Ansonsten für jeden Steuerklasse 4

Gruß

Mit Hinblick auf die Tips die es bisher gab, sollte man eines im Auge behalten:

Durch die Wahl der Lohnsteuerklassen 3 + 5 , im Gegensatz zum 4 + 4 für Verheiratete, können keine entgültigen Vorteile erzielt werden. Das was man weniger an Steuern zahlt, muss am Ende des Jahres mit der entgültgen Steuererklärung nachgezahlt werden.

Der Wikipedia-Beitrag zu den Steuerklassen ist recht informativ in dieser Hinsicht.

Hallo,

Mit Hinblick auf die Tips die es bisher gab, sollte man eines im Auge behalten:
Durch die Wahl der Lohnsteuerklassen 3 + 5 , im Gegensatz zum 4 + 4 für Verheiratete, können keine entgültigen Vorteile erzielt werden. Das was man weniger an Steuern zahlt, muss am Ende des Jahres mit der entgültgen Steuererklärung nachgezahlt werden.

Na sagen wir, dass das dann schon noch auf die gesamten Umstände ankommt. Und im Zweifel wäre eine Nachzahlung immer noch besser als eine Erstattung.
Hinsichtlich der endgültigen Vorteile sei noch eingeworfen, dass sich aus dieser Kombination durchaus endgültige Vorteile ergeben können, nämlich immer dann, wenn irgendwelche Sozialleistungen anstehen, die auf dem letzten Nettolohn basieren.
Wie immer kommt es bei der legalen Steuergestaltung auch darauf an auch Folgen in anderen Rechtsgebieten mit zu bedenken oder die Steuergestaltung eben genau dafür zu nutzen, in anderen Rechtsgebieten Vorteile zu erlangen.

Grüße

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