Ehefrau beim Mann angestellt

Hallo Zusammen:

gleich noch ne Frage: Macht es Sinn, daß die Ehefrau als Minijob beim Selbständigen angestellt wird?

Berücksichtigt man die gemeinsame Veranlagung am Jahresende warscheinlich eher nicht. Sie bekommt das Geld. Dem Unternehmen wird es abgezogen. Dem Unternehmen fallen aber noch zusätzlich die 25% pauschale Lohnsteuer an, oder??? Dann sagte man noch: wenn der Gewinn des Selbständigen nicht so hoch ist, macht es keinen Sinn. Ich frage mich nur, was das mit dem Gewinn des selbständigen zu tun hat. Die 25% Lohnsteuer sind doch in jedem Fall zusätzlich Kosten, die vielleicht nicht unbedingt aus dem Fenster geworfen werden sollten, oder???

Gruß Sigi

Hallo Sigi,

Dein Ansatz ist richtig.

Wenn man davon ausgeht, dass die Gattin, die nicht angestellt ist, ihrem Ehemann „auch so“ mithelfen würde (sonst ginge das gar nicht, auf einen Ehegattenanstellungsvertrag „pro Forma“ ohne tatsächliche Arbeitsleistung steht standrechtliche Erschießung), muss man beide Seiten berücksichtigen: Einerseits die Belastung mit der Pauschalsteuer, andererseits die um Ehegattenlohn & Pauschalsteuer niedrigeren Einkünfte des Betriebsinhabers und die dementsprechend niedrigere Steuerlast bei ihm.

Ob die Ehegattin sinnvollerweise im Minijob oder voll LSt-pflichtig oder unentgeltlich im Betrieb mitarbeitet, kann man bloß beurteilen, wenn man die Steuerlast kennt, die auf den Gewinn aus dem Betrieb entfällt. Dazu gehört auch das Thema Gewerbesteuer einschließlich örtlicher Hebesatz.

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit können einen Einfluss auf die maximal abziehbaren Vorsorgeaufwendungen haben. Auch hier muss man den Einzelfall rechnen.

Wenn sonst keine Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen, spielt der Werbungskosten-Pauschbetrag gem. § 9a EStG eine Rolle.

Es gibt außer dem steuerlichen Aspekt noch andere, etwa im Zusammenhang Sozialversicherung. Wenn z.B. die Gattin schon mal „draußen“ SV-pflichtig gearbeitet hat, aber bloß wenige Jahre, kann man sich überlegen, ob es für einen eigenen Rentenanspruch sinnvoll sein kann, wenn sie im Betrieb ihres Mannes noch eine Weile SV-pflichtig arbeitet.

Aber beschränkt auf das Thema Steuern muss man tatsächlich jeden einzelnen Fall einzeln betrachten, es ist in diesem Zusammenhang nicht automatisch sinnvoll, wenn die Mithilfe der Ehefrau entlohnt wird.

Der meines Erachtens wichtigste Aspekt beim Ganzen liegt in § 42 (1) AO: Ein bloß auf dem Papier existierendes Arbeitsverhältnis ist steuerlich wirkungslos. Das bedeutet aber im Fall des Falles nicht, dass die Knappschaft, die BfA oder die Krankenkasse das genauso sieht wie der Fiskus. Die schönsten „Doppelzockermodelle“ nach Konz & Co werden da leicht zum Trick 17 mit integrierter Selbstüberlistung.

Schöne Grüße

MM

Vielen Dank für die Info
Hallo,

vielen Dank für die Info.

Gruß Sigi