Ehefrau einstellen oder nicht

Hallo.
Ist es besser die eigene Ehefrau im sehr sehr kleinen Unternehmen einzustellen oder nicht. Die Rentenbeiträge mal ganz ausser acht. Beim Aufbau eines Unternehmens zählt jeder Cent. Darf die Ehefrau denn jeden Tag ca. 6-8 Stunden im Laden aushelfen ohne etwas dafür zu bekommen? Sein wir doch mal realistisch… Der Gewinn wandert doch sowieso in Ihre Taschen… :wink: Oder MUSS Sie eingestellt werden?
Gruß
Lenny

Hallo.
Ist es besser die eigene Ehefrau im sehr sehr kleinen
Unternehmen einzustellen oder nicht.

Die Ehefrau ist dann, wenn sie mehr als 400€ verdient und genau wie eine Fremde mit Arbeitsvertrag eingestellt wird, krankenversichert. Das kann ein Grund für die Einstellung sein.

Und Sie kann Altersvorsorge aus ihrem Brutto- Einkommen betreiben, welches Du absetzen kannst. Sonst müsstest Du ihre Renten- Versicherungsbeiträge ggf. aus Deinen Nettoeinkommen bezahlen.

Mit Deinem Anliegen würde ich persönlich einen Termin beim Steuerberater wahrnehmen.

Hallo,

Darf die Ehefrau denn jeden Tag ca. 6-8 Stunden im Laden aushelfen :ohne etwas dafür zu bekommen?

Ja.

Oder MUSS Sie eingestellt werden?

Nein.

Quelle: Diese Aussage machte der Betriebsprüfer der DRV bei der letzten Prüfung. Es darf aber definitiv KEIN Arbeitsentgelt bezahlt werden. Er nannte mir auch den entsprechenden Passus in den Sozialgesetzen, das weiß ich jetz aber nicht mehr. Er hat was erzählt, dass Ehepartner eigentlich sogar verpflichtet sind, einander zu helfen und auch deshalb daraus keine SV-Pflicht entsteht.

Ich würde den Status aber auf jeden Fall im Vorfeld vom SV-Träger oder KK klären lassen.

Grüße
Didi

Ich würde den Status aber auf jeden Fall im Vorfeld vom
SV-Träger oder KK klären lassen.

Hallo,

oder zumindest mal unter dem Stichwort mithelfende Familienangehörige googeln.
Allerdings sollte man sich tatsächlich fachmännisch beraten lassen. Es gibt wie immer Vor- und Nachteile, die abgewogen werden müssen. Den SV-Beiträgen, die ggf. bei Anstellung gewährt werden müßten, stehen schließlich auch Ansprüche gegenüber. Etwa Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Rentenansprüche, Arbeitslosengeld etc. pp.

Gruß