Ehefrau Gewerbeschein, Geschäftskonto läuft auf den Ehemann

Moin!

Meine Ehefrau möchte einen Gewerbeschein beantragen. Da über mein Konto die meisten Geldbewegungen laufen und ich auch eher affin mit dem PC etc. bin, würde es uns interessieren, ob meine Ehefrau das Gewerbe betreiben kann und das hinterlegte Konto (Firmenkonto) auf meinen Namen läuft? Anders gesagt, kann mein aktives Konto auch im Gewerbe-, Gewerbeschein meiner Ehefrau hinterlegt sein? P.S. Mein Frau hat auch Zugriffsrechte auf mein Konto.

MfG

jeko72

für gewerbe gibbet kein kostenloses konto

gruß inder

Hallo Jeko,

ihr könnt natürlich nur ein Konto nehmen, allerdings möchte ich davor warnen.
Die Buchführung für das Gewerbe (oder was auch immer) wird ziemlich schwierig, wenn da ständig private Posten rumschwirren.
Falls das Konto bis jetzt als kostenloses Privatkonto läuft, wird sich über kurz oder lang auch die Bank melden, um nachzufragen, ob das Konto auch gewerblich genutzt wird (siehe Antwort von Inder)
In allen gängigen Bankprogrammen (sfirm usw.) gibt es ja auch die Möglichkeit, mehrere Konten zu verwalten, sodass es nicht schwierig ist, das Konto der Ehefrau mit zu verwalten.

Viele Grüße

Gesine

Hallo jeko72,
das würde ich nicht so machen. Mein Tip wäre, dass Deine Frau ein Konto bei einer der vielen Banken eröffnet, die kostenlose Kontoführung anbieten und dann alle Bewegungen des Gewerbes über dieses Konto abwickelt. Das erleichtert die Arbeit u.a. mit der Vorsteuer- und der Jahresabrechnung erheblich.
Gruß,
charly60

Sorry: Passt es besser unter…Steuern?

Danke trotzdem für einen Tipp

Das weiß ich nicht, denke aber Nein.
Ich stimme da @EnnoB zu.

Danke. Das wäre eine Option, die ich auch im Blick habe.

Mich interessiert dennoch, KÖNNEN die Kontobewegungen über Konto Horst Müller, Dufte-Bank Konto 12345 laufen, wenn meine Ehefrau das Gewerbe betreibt, oder MUSS meine Frau ein Konto einrichten.

Unabhängig davon, wie viele Konten wir darüberhinaus noch haben.

Da es unter „Finanzamt“ eingestellt ist:

Das Finanzamt hat mit einem Gewerbeschein nichts zu tun - außer dass der ein Indikator für die Aufnahme eines steuerrelevanten Betriebes ist.

Auch der Inhaber eines Kontos ist eher interessant für die AGB der jeweiligen Bank - steuerrelevant ist es nicht.