Angenommen ein Ehepaar lebt zur Zeit von ALG 1, welches der Mann erhält und die Ehefrau ist in Elternzeit und arbeitet auf 400,-- €-Basis.
Der fiktive Fall, der besprochen werden soll wäre nun folgender:
Der Ehemann möchte die Ehefrau und das 1 3/4 Jahre alte Kleinkind aufgrund einer schweren Depression (noch nicht in Behandlung, da Mann sich lange Zeit dagegen wehrte, aber Arzttermin steht u. Krankschreibung wäre sehr wahrscheinlich.) verlassen und umziehen.
Die Frau würde dann von 400,-- €-Job und 185,-- € Kindergeld leben müssen, was mit Miete usw. schlecht klappt.
Hier die Fragen zum fiktiven Fall:
- dürfte der Ehemann in ein anderes Bundesland umziehen (3-Länder-Eck)? Er kann ja schlecht dazu gezwungen werden, bei der Frau zu bleiben oder sich eine Wohnung zu nehmen, die teurer wäre, als die im anderen Bundesland.
- könnte die Frau Hartz IV-Antrag stellen, weil sie von den 585,-- € nicht leben bzw. Unterhalt wie Miete, Strom, Heizung etc. bestreiten kann?
- falls der Mann erst zum Zeitpunkt von Krankengeldbezug eine Wohnung fände, gäbe es dann für die Frau ein Problem bei der Beantragung von Hartz IV? Das Arbeitsamt wäre ja dann nicht mehr für ihn zuständig, sondern die Krankenkasse oder?
Im fiktiven Fall ginge es einzig und allein um die Existenzsicherung der Ehefrau, die nicht Vollzeit arbeiten kann, da sie in Elternzeit ist und beim AG frühzeitig nur auf 400,-- €-Basis arbeiten kann. Vollzeit ist durch das Kind noch nicht möglich und könnte auch Arbeitgeber nicht, da Kleinbetrieb und anders geplant (Vertretungskraft eingestellt).
Danke für eine Antwort schon im Voraus.
Selina