Ehefrau hat anderen (ersten) Wohnsitz als der Ehemann. Steuer-Auswirkung?

Meine Ehefrau (wir sind beide Rentner) wird wegen der Betreuung unserer Enkel für 2-3 Jahre in den Nachbarort ziehen. Diese Stadt hat aber eine Zweitwohnungs-Steuer. Sie müsste , wenn sie sich dort mit 2. Wohnsitz anmeldet, 11% der Miete zusätzlich als Zweitwohnungs-Steuer zahlen.
Unser momantaner 1. Wohnsitz hat keine Zweitwohnungs-Steuer.
Eine mögliche Lösung des Problems wäre, dass sie sich im neuen Ort mit 1. Wohnsitz anmeldet und hier am bisherigen Wohnort als 2. Wohnsitz .

Steuerlich werden wir gemeinsam veranlagt. Hätte die o.g. Konstruktion steuerliche Auswirkungen? („Trennung“)
Wie gesagt ist unser beider Einkommen ausschließlich Rente/Pension. Wir (bzw. unser Sohn) haben auch nicht vor, die Enkel-Betreuung irgendwie steuerlich geltend zu machen. Muss das Finanzamt überhaupt informiert werden?

Servus,

nein. Einmal sind die Meldeverhältnisse abgesehen von der Zweitwohnungsteuer nur in einem einzigen Punkt (Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) steuerlich relevant, sonst überhaupt nicht. Und zu anderen genügt die Perspektive

schon völlig, um den möglichen Verdacht einer auf Dauer angelegten Trennung von Tisch und Bett zu entkräften.

Nein - solange die zustellfähige Adresse für beide Ehegatten an einem Ort ist, muss man da gar nichts weiter erzählen.

Schöne Güße

MM

Ähm, ich will ja nix sagen, aber soweit ich mich erinnere, kann man sich nicht frei aussuchen, wo man denn gerne den Erst- oder Zweitwohnsitz haben möchte… Hauptwohnsitz ist doch immer der, an dem der Lebensmittelpunkt ist? Guck doch mal hier https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/ummelden/zweitwohnsitz-anmelden/hauptwohnsitz.html oder frag sicherheitshalber mal im Meldeamt nach.

Das Problem ist die gemeinsame steuerliche Veranlagung.
Meine Pension ist etwa 4 mal so hoch ist wie die Mini-Rente meiner Frau. Bei getrennter Veranlagung würden wir einiges mehr an Einkommensteuer zu zahlen haben.

Hallo Helmuth,

ist durch den Vorgang überhaupt nicht gefährdet.

Wenn zwei Eheleute nicht dauernd getrennt leben, können sie sich zusammen zur ESt veranlagen lassen.

Schöne Grüße

MM

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Danke!
So haben wir es auch gemacht.