Ehefrau hat Schulden - Ehemann dafür haftbar?

Hallo erstmal,

Ich google nun schon seit 2 Stunden und finde nicht wirklich die richtige Antwort. Folgender Fall:

Wir, verheiratet, waren mit einem Ehepaar befreundet. Der Ehemann war selbstständig. 2008 baten sie uns Ihnen finanziell unter die Arme zugreifen.
Das war eine 5-stellige Summe.Noch im selben Jahr ging der Ehemann pleite.
Mitlerweile hat er wieder Arbeit, die Ehefrau ist Hausfrau.
Das erste Jahr kamen auch Raten (wie Sie es konnten), aber seit einem Jahr haben wir die Raten nicht mehr bekommen.
Sie haben uns immer wieder vertröstet und wir haben Mitleid mir Ihnen gehabt. Sie hatten familiäre Probleme.

Meine Frau hat mit dessen Ehefrau einen Vertrag gemacht und auch unterschrieben. Das Ehepaar hat „Angst“ gehabt, das der Ehemann, wenn er pleite geht, mit dem Finanzamt Ärger bekommt. den Ärger haben wir jetzt, aber die Enttäuschung über „die Freunde“ können wir nicht beschreiben.

Nun meine Frage:
Wenn eine Ehefrau einen Darlehenvertrag unterschreibt, ist der Ehemann der Frau dann auch haftbar oder belangbar?

Mit Hoffnung auf Hilfe grüßt Euch dat Jedönz!

Hallo, also da muß ich passen, ich bin kein Experte für solche Vertragsangelegenheiten. Rein vorsorglich würde ich den Gang zum Anwalt empfehlen sollte es keine Einigung mit dem Paar geben.

Kann nur den Rat geben, bei Geld hört die Freundschaft auf - auch mit Vertrag. Hatte sowas ähnliches nur in kleinerem Rahmen,Geld konnte ich abschreiben.

LG und Viel Glück Sabine

Hallo Sabine,

das sieht schlecht aus.
Aber ich habe dochmal gehört, das verheiratete Ehepaare für die Schulden des anderen aufkommen.

dorfmensch

Ja das stimmt das hab ich auch mal gehört. Aber wenn z.B. die Frau Hausfrau ohne eigenes Einkommen ist, was dann?? Wie gesagt, besser zum Anwalt (vielleicht habt ihr ja Rechtsschutz) und klären. Dann ist man auf der sicheren Seite. Viel Glück. LG Sabine

Hallo,

grundsätzlich haften Ehegatten nur sehr eingeschränkt für Schulden, die der Partner verursacht hat. Zunächst bestehen Ansprüche nur zwischen den Vertragsparteien. Wenn nur einer der Ehegatten den Vertrag unterschrieben hat ist auch nur dieser Ehegatte Vertragspartei. Etwas anderes gilt nur bei sog. Geschäften zur Deckung des Lebensbedarfs. Dort haftet auch der Ehegatte, der den Vertrag nicht abgeschlossen hat. Was für ein Vertrag wurde überhaupt abgeschlossen?

Seb

Danke für Eure Hilfe.

@Seb

Darlehensvertrag zwischen Darlehensgeber (meine Frau) und Darlehensnehmer (Ehefrau des Pärchens).

Die Darlehensgeber stellen dem Darlehensnehmer einen Betrag von € XXXX zur Verfügung. Das Darlehen ist zinslos von privat an privat.

Es bleibt uns doch wohl nichts anderes übrig als das Gespräch noch mal zu suchen.

Frohes Fest Euch allen.

jedönz