Hallo,
meine Frau 53Jahre immer GKV wird arbeitslos, Ehemann 55 Jahre seit 20Jahre PV.
Muss ich sie während der Arbeitslosigkeit und /oder später auch PV. oder kann sie in der GKV bleiben und wer zahlt nach der Arbeitslosigkeit/Harz4 ohne Anspruch auf Zahlung, weil ich zuviel verdiene den Beitrag in der GKV für sie.
Sie möchte/wird auch keine Arbeit mehr finden.
Muss ich sie während der Arbeitslosigkeit und /oder später auch PV.
Niemand muß in die PKV.
oder kann sie in der GKV bleiben
Ja.
und wer zahlt nach der Arbeitslosigkeit/Harz4
Ihr.
Wirklich?
Hallo!
Muss ich sie während der Arbeitslosigkeit und /oder später auch PV.
Niemand muß in die PKV.
Ich dachte wenn z.B. Vater besser verdienend und PKV und Mutter GKV dann ist der Sohn/Tochter automatisch mit dem Vater in der PKV mit einem eigenen Vertrag versichert? Wurde dies geändert? Wenn nicht, dann gibt es also doch ein „muss“.
Gruß
Falke
Hallo,
falls Bedarf an einer längeren Antwort besteht:
Solange Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II besteht, läuft die bisherige Versicherung in der GKV weiter (Selbst bei einer Sperrzeit bleibt man in der GKV ohne eigene Beitragszahlung).
Danach besteht die Wahl zwischen GKV und PKV:
In der GKV berechnet sich der Beitrag nach der Hälfte des Einkommens der Ehegatten (abzüglich Freibeträge für Kinder). Der monatliche Beitrag beträgt mindestens 138 Euro und höchstens 309 Euro für Kranken- und Pflkegeversicherung.
Grundlage Absatz 5: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__240.html
Nachteile der PKV sind in folgender Broschüre beschrieben:
http://www.bundderversicherten.de/app/download/BdV_P…
Wenn noch Fragen auftauchen, einfach nochmal hier posten.
Viel Glück bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
Hallo,
hier war die Rede von der Ehefrau.
Bei Kindern gilt folgende Regelung, wenn ein Elternteil PKV (und höher verdienend) und ein Elternteil GKV: Die kostenlose Familienversicherung in der GKV ist dann ausgeschlossen. Es besteht dann die Wahl zwischen einer beitragspflichtigen PKV oder einer beitragspflichtigen GKV (aktuell ca. 144 EURO für Kranken- und Pflegeversicherung). Die Wahl besteht ab Geburt oder zu dem Zeitpunkt, wo die o.g. Konstellation vorliegt (z.B. Wechsel eines Elternteils in die PKV).
Folgende (seltene) Personengruppe hat keine Beitrittsmöglichkeit in die GKV:
Beide Eltern in der GKV und nach der Schule direkt Beamtenanwärter oder selbständige Tätigkeit (Als Azubi muss man der GKV beitreten. Als Student kann man bei Studienbeginn GKV oder PKV wählen).
Grundlagen:
Absatz 3: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__10.html
Absatz 1 Nr. 2: http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__9.html
Gruß
RHW
Die möglichkeit besteht immer zu wechseln. Sie wäre dann ein freiwilliges Mitglied in der GKV. Dies wird bestimmt auch die günstige Variante. Da durch das hohe Alter (evtl. Vorerkrankungen nicht ausgeschlossen) hier bestimmt ein ziemlich hoher Betrag zu stande kommt.
Beste Lösung meines Erachtens. Freiwilliges Mitglied in der GKV und dann eine Zusatzversicherung abschließen für Zahnersatz oder stationäre Leistungen. Einige Versicherer bieten hier Tarife an extra für diese Zielgruppe OHNE Gesundheitsprüfung zu bezahlbaren Summen.
Auch Studenten die sich für das PKV System entscheiden können bei einer Arbeislosigkeit in die gestzliche Krankenkasse gehen und ihre eigene private Krankenversicherung ruhendstellen lassen. Nach Aufnahme eines Jobs kann hier OHNE erneute Gesundheitsprüfung die private Krankenversicherung wieder aufgeneommen werden.
Der Weg aus der gestzlichen Versicherung in die private ist hier wesentlich schwerer.
Ich dachte wenn z.B. Vater besser verdienend und PKV und
Mutter GKV dann ist der Sohn/Tochter automatisch mit dem Vater
in der PKV mit einem eigenen Vertrag versichert?
Niemand ist automatísch in der PKV versichert !!! Ausnahme: Ein Elternteil ist privat versichert und das Kind wird unmittelbar nach seiner Geburt angemeldet. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, ist immer eine Gesundheitsprüfung vorgeschaltet und die kann auch bei Kindern zu einer Ablehnung führen.
Sorry, hier sollte es natürlich „beide Eltern in der PKV“ heißen:
„Folgende (seltene) Personengruppe hat keine Beitrittsmöglichkeit in die GKV:
Beide Eltern in der GKV und nach der Schule direkt Beamtenanwärter oder selbständige Tätigkeit (Als Azubi muss man der GKV beitreten. Als Student kann man bei Studienbeginn GKV oder PKV wählen).“
Hallo Ben,
„Auch Studenten die sich für das PKV System entscheiden können bei einer Arbeislosigkeit in die gestzliche Krankenkasse gehen und ihre eigene private Krankenversicherung ruhendstellen lassen. Nach Aufnahme eines Jobs kann hier OHNE erneute Gesundheitsprüfung die private Krankenversicherung wieder aufgeneommen werden.“
Eine Ergänzung hierzu:
Studenten, die nach dem Studium arbeitslos sind, können nur dann in die GKV wechseln, wenn sie Arbeitslosengeld I beziehen. Bei Alg II besteht seit 01.01.09 keine Versicherungsmöglichkeit mehr in der GKV. Wenn danach eine Beschäftigung über 400 Euro aufgenommen wird, besteht nach derzeitiger Rechtslage für 3 Jahre Versicherungspflicht in der GKV.
Gruß
RHW
Bei Kindern gilt folgende Regelung, wenn ein Elternteil PKV
(und höher verdienend) und ein Elternteil GKV: Die kostenlose
Familienversicherung in der GKV ist dann ausgeschlossen.
Hallo,
das lese ich hier immer wieder - stimmt aber so nicht. Nur weil ein Elternteil privat versichert ist und mehr verdient, als der gesetzlich versicherte Elternteil, ist die Familienversicherung noch nicht ausgeschlossen.
Der privat versicherte Elternteil muss ein regelmäßiges Gesamteinkommen erzielen, welches über die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt!
Es gibt viele Konstellation, in denen ein Elternteil z. B. Beamter ist und deswegen auch privat versichert ist, die Kinder aber trotzdem familienversichert sind.
Grüße
Florian