Hallo Markus,
Gibt es dann zu diesen Thema eigentlich eine rechtliche
Untermauerung (Gerichtsurteile, Gesetzte, etc.) auf die man
sich eventl. berufen kann?
wie fast alles was mit Recht und Gesetz zu tun hat, kommt es am Schluss immer auf den Einzelfall an. Aber ich finde, in dem von dir angesprochenen Fall passt der von Levay genannte § 1357 BGB (und dort besonders Ansatz 3) recht gut.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1357.html
Gruß Horst