Ehefrau Schulden-Mann zahlt?

Hallo Markus,

Gibt es dann zu diesen Thema eigentlich eine rechtliche
Untermauerung (Gerichtsurteile, Gesetzte, etc.) auf die man
sich eventl. berufen kann?

wie fast alles was mit Recht und Gesetz zu tun hat, kommt es am Schluss immer auf den Einzelfall an. Aber ich finde, in dem von dir angesprochenen Fall passt der von Levay genannte § 1357 BGB (und dort besonders Ansatz 3) recht gut.

http://dejure.org/gesetze/BGB/1357.html

Gruß Horst

Im Großen und Ganzen geht es aber ja auch darum, dass jeder nur für seine eigenen Schulden haftet. Das steht nicht so ausdrücklich im Gesetz, weil es als Regelfall so selbstverständlich ist.

Levay