Ehefrau Schulden-Mann zahlt?

Wenn in Trennung lebende Ehefrau Schulden macht, kann der Ehemann zur Tilgung herangezogen werden?

Hallo,

warum sollte er? Ehepartner haften gegenseitig für Schulden, die für die gemeinsame Lebenshaltung gemacht werden. Also wenn die Frau z. B. beim Kaufmann anschreiben lässt.

Kauft sie eine teuere Schrankwand ohne Absprache mit dem Mann, haftet sie selber.

Bei getrenntlebenden Ehepartnern gibt es keine gemeinsame Haushaltsführung. Also wenn sie jetzt beim Kaufmann anschreiben lässt, muss sie selber bezahlen.

Allerdings, wenn sie das gemeinsame Bankkonto überzieht haftet das Ehepaar gemeinsam. Schließlich gehört dem Ehemann ja auch noch das Konto. Die Bank muss nicht die „Folgen“ der Trennung finanziell tragen.

Aber er wird, wenn er halbwegs schlau war, sich eh aus dem gemeinsamen Konto zurückgezogen haben. Also kein Geld mehr darauf gehen lassen und bei der Bank eine Überziehung unterbunden haben, falls die Noch-Ehefrau einer Auflösung des Kontos bzw. Umschreibung auf einen der Partner nicht zugestimmt haben sollte.

Hat er das versäumt oder die Überziehung erfolgte bevor er von der Trennungsabsicht erfuhr und Maßnahmen zur Sicherung des Kontos einleiten konnte, kann er die von ihr verursachten Schulden wieder einfordern und einklagen. Aber haften gegenüber der Bank tut er erst mal vorrangig.

Gruß
Ingrid

Wenn in Trennung lebende Ehefrau Schulden macht, kann der
Ehemann zur Tilgung herangezogen werden?

Also kann er alles, was an sie adressiert ist, pauschal ignorieren.
Also braucht der Mann sich keine Sorgen vor dem Gerichtsvollzieher machen,der aufgrund alter Infos vor der ehemaligen gemeinsamen Wohnung steht…

Also kann er alles, was an sie adressiert ist, pauschal
ignorieren.

er könnte sich der unterschlagung schuldig machen, wenn er ihre post einfach ignoriert. er sollte ihr bescheid geben und/oder die post an sie weiterleiten.

gruß
ann

Hallo,

ignorieren würde ich persönlich nicht. Wenn z. B. der Name des Mannes auf den Mahnungen steht oder von der Frau die fälschlicherweise die alte gemeinsame Adresse beim Versandhaus angegeben wurde, würde ich schnellstens nachweislich ein Schreiben dorthin schicken, und den „Fehler“ korrigieren lassen.

Kommt Post mit ihrem Namen bei ihm an, sollte er die neue Adresse darauf schreiben und an den Absender UNGEÖFFNET zurückschicken.

Beim Einwohnermeldeamt überprüfen, ob sie immer noch unter der gemeinsamen Adresse gemeldet ist. Auch dort eine Korrektur veranlassen.

Tut man(n) das nicht, hat der Gerichtsvollzieher durchaus das Recht sich Zugang zur Wohnung zu verschaffen und seinen Kuckuck zu verteilen.

Der Gerichtsvollzieher ist nur der Ausführende eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB), er muss nicht überprüfen ob die getrenntlebende Ehefrau tatsächlich wo anders wohnt, wo sie gemeldet ist und wem die Videoanlage in der Wohnung gehört.

Gruß
Ingrid

Also kann er alles, was an sie adressiert ist, pauschal
ignorieren.
Also braucht der Mann sich keine Sorgen vor dem
Gerichtsvollzieher machen,der aufgrund alter Infos vor der
ehemaligen gemeinsamen Wohnung steht…

Eine Weiterleitung zumindest über Mail dürfte (eigentlich) selbstverständlich sein.

Aber ich danke erstmal für die Antworten.

Eine Weiterleitung zumindest über Mail dürfte (eigentlich)
selbstverständlich sein.

das sagst DU!
ich hingegen habe schon pferde kotzen sehen in dieser hinsicht.

alles gute
ann

Wenn in Trennung lebende Ehefrau Schulden macht, kann der
Ehemann zur Tilgung herangezogen werden?

Möchte dazu noch anmerken, das grundsätzlich bei einem
verheirateten Ehepaar beide haften.
Wichtig ist deshalb ob die Trennung auch tatsächlich gerichtlich festgestellt wurde, d.h. das sogenannte Trennungsjahr ist offizell am laufen.Nur dann ist der Ehemann nicht mehr für Schulden der Ehefrau
haftbar zu machen, die nach dem Trennungszeitpunkt entstanden sind.

Gruß Longwolf (derdasganzeschonmalhintersichhat)

Hallo,

Möchte dazu noch anmerken, das grundsätzlich bei einem
verheirateten Ehepaar beide haften.

Sorry, das glaube ich jetzt einfach mal nicht. Woraus sollte denn hervorgehen?
Gruß
loderunner (ianal)

wie kommst du denn dadrauf?

Möchte dazu noch anmerken, das grundsätzlich bei einem
verheirateten Ehepaar beide haften.

wird man neuerdings bei eintritt in den ehestand entmündigt?

warum erzählst du sowas?

Hallo!
Grundsätzlich haftet keine Person für die Schulden einer anderen Person! Es sei denn, der Mann hätte bei diesen Schulden irgendetwas unterschrieben. Dies gilt sogar dann, wenn ein Ehepartner (in einer intakten Ehe) etwas auf „Pump“ kauft und dann die Raten nicht zahlt. Dann muss der andere Ehepartner auch nicht für diese Schulden aufkommen. Fakt ist halt, wer mit seiner Unterschrift den Kauf getätigt hat!

LG Andreas

PS: Der alte Baustellenspruch „Eltern haften für ihre Kinder“ ist auch so´n Unsinn!

So, wie du es schilderst, ist es aber auch nicht richtig. Denn:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1357.html

Und das meint durchaus nicht nur den Einkauf im Supermarkt, sondern kann weit darüber hinausgehen.

Levay

Moin Levay!
Ich geh mal davon aus, dass Du Abs. 1 meinst. Demnach hast Du selbstvernatürlich recht! Allerdings geht es hier warscheinlich nicht um wohl nicht um das Pfund Butter beim Krämer um die Ecke. Und in einer funktionierenden Ehe wird man sich kaum streiten, wenn die WM kaputt ist, und eine neue angeschafft werden muss! Allerdings fällt ein auf Raten gekauftes Auto wohl eher nicht unter diesen §§!

LG Andreas
(der dieses Board irgendwie cool findet, weil man immer etwas dazulernt!)

Hallo,

Ehepartner haften für die Schulden des anderen Partners, wenn die Schulden für die gemeinsame Ehe entstehen. Also wenn die Frau beim Kramer anschreiben lässt oder einen Handwerker bestellt, der etwas Wichtiges im Haushalt repariert.

Der andere Ehepartner haftet nicht, wenn z. B. ein Ehepartner Spielsüchtig ist oder Anschaffungen tätigt, die kein vernünftiger Mensch in dieser Höhe (in Relation zum Einkommen) tätigen würde und wo der andere Ehepartner auch nicht zugestimmt (evtl. sogar extra widersprochen) hat.

Ehepartner haften wenn sie gemeinsam etwas unterschrieben haben oder wenn ein Ehepartner auf dem gemeinsamen Konto oder dem Konto des Partners Überziehungen macht.

Die Trennung, sagen wir mal einem Monat nach der Trennung, kann kaum offiziell festgestellt werden. Theoretisch ist es möglich, dass eine Trennung (von Tisch und Bett) in der gemeinsamen Wohnung durchgeführt wird. Soll das Paar ein Inserat aufgeben, dass er ab jetzt im Wohnzimmer auf der Couch schläft?

Es kommt grundsätzlich auf den Grund der Schulden und wo sie gemacht wurden an. Fährt die „Noch“ nach der Trennung mit der Astor um die Welt, darf sie das auch bezahlen.

Nimmt sie zur Buchung dieser Luxusreise die EC-Karte des gemeinsamen oder des Ehemann-Kontos, haftet der Ehemann gegenüber der Bank - aaaaaabeeer er kann sich das Geld bei der Ex wieder zurückholen bzw. einklagen. Das Einklagen kann man sogar vor den ganz normalen Mahngerichten machen, man muss nicht auf die Familiengerichte warten.

Bestellt sie unter dem Namen des Noch-Ehemannes z. B. in einem Versandhaus, muss er rechtzeitig (sobald er von diesem Betrug erfährt) beim Versandhaus widersprechen. Sie macht sich dann auch noch einer Straftat schuldig.

Wir leben hier nicht in Utah. Dort gibt es ein Gesetz, dass ein Ehemann für die Untaten der Ehefrau, die sie in seinem Beisein macht, mit haftbar gemacht und verurteilt wird.

Gruß
Ingrid

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Vereinfacht gesagt fällt alles darunter, wofür nach den konkreten wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie in der Regel eine Rücksprache entbehrlich ist. Das kann auch sehr teure Anschaffungen betreffen, und dann haftet der Ehepartner eben doch mit, auch wenn er nichts unterschrieben hat.

Levay

Hallo Levay

So, wie du es schilderst, ist es aber auch nicht richtig.
Denn:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1357.html

Ich gehe mal davon aus dass du dich mit dieser Aussage auf die Antwort von Andreas beziehst. Die Frage von Markus bezog sich aber auf ein in Trennung lebendes Ehepaar. In diesem Fall müßte doch der Absatz 3 des §1357 BGB zum tragen kommen.

(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben.

Wenn ich das also richtig verstehe, sollte die Antwort auf die Frage von Markus lauten „Nein, der Mann braucht in diesem Fall die Schulden (nach der Trennung) nicht zu tilgen“

Sehe ich das so richtig, oder mache ich da einen Gedankenfehler?

Gruß Horst

Also, ich will versuchen die Sache mal zusammenzufassen (bei Fehlern bitte korrigieren):

Bei Schulden vor der Ehe haften beide alleine.

Bei Schulden in der Ehe beim Kauf von „ehenotwenigen“ Gütern( Handwerker, Auto,etc.) haften beide

Bei Schulden in der Ehe bei anderen Dingen (Strafzettel, Handyrechnung der Frau, etc.) haftet nur derjenige der belastet ist. Der Ehepartner kann nicht haftbar gemacht werden.

Alles richtig so?

Moin Horst,

mein Posting bezog sich konkret und losgelöst von der Ausgangsfrage auf Andreas’ Posting und hier speziell auf die Aussage, ein Ehepartner, der nichts unterschreibe, könne auch nicht haften. Das ist eben nicht richtig.

Was die grundsätzliche Mithaftung von Eheleuten angeht, so ist das eine derjenigen Fragen, die, wenn sie hier gestellt werden, regelmäßig zu unglaublich vielen Antworten führen, obwohl es dazu so furchtbar viel gar nicht zu sagen gibt. Grundsätzlich haftet man sowieso nur für seine eigenen Verbindlichkeiten und nicht für die anderer Leute. Das bilden Eheleute keine Ausnahme. Die ursprüngliche Frage, ob man für die Schulden des anderen hafte, ist also mit einem klaren Nein zu beantworten. Man kann allenfalls die Frage aufwerfen, ob es sich denn nicht vielleicht (auch) um eigene Schulden handelt.

Natürlich ist der spezielle Hinweis auf § 1357 Abs. 3 BGB aber durchaus gerechtfertigt.

Levay

Bei Schulden vor der Ehe haften beide alleine.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen (etwa Bürgschaft) haftet jeder Mensch nur für seine eigenen Schulden. Das ist in der Ehe nicht anders!

Bei Schulden in der Ehe beim Kauf von „ehenotwenigen“ Gütern(
Handwerker, Auto,etc.) haften beide

In solchen Fällen wird es meistens so sein, dass es sich um Schulden beider handelt. Der Grundsatz lautet also immer noch, dass jeder nur für seine Schulden geradestehen muss, nur dass es dann eben auch die eigenen Schulden sind.

Bei Schulden in der Ehe bei anderen Dingen (Strafzettel,
Handyrechnung der Frau, etc.) haftet nur derjenige der
belastet ist. Der Ehepartner kann nicht haftbar gemacht
werden.

Ja.

Levay

Danke für die vielen Antworten.
Gibt es dann zu diesen Thema eigentlich eine rechtliche Untermauerung (Gerichtsurteile, Gesetzte, etc.) auf die man sich eventl. berufen kann?