Hallo,
mit „drehen“ ist ab 01.01.2009 nix mehr drinne.
Das mit den 300,00 € ist auch nicht gesagt, es sei denn die
Kasse würde für die Ehefrau auf hauotberuflich selbständig
erkennen - da müsste man näheres wissen. Reduzieren wir
erstmal die 300,00 € auf ca. 136,00 €.
Hallo,
danke für die Präzesierung. Ich hatte die 365€ dahingehend verstanden, dass dann grundsätzlich eine hauptberufliche Selbstständigkeit interpretiert wird, während die Krankenkasse auch bei geringeren Einnahmen aber Stundenaufwand von über 15 (18?)h pro Woche ebanfalls schon von einer Hauptberuflichkeit ausgeht.
Die 136€ sind also auch für Ehepartner möglich, die über dieser Grenze liegen? Gibts da irgendwelche besonderen Voraussetzungen oder Haken? Hat da eventuell jede Krankenkasse einen Ermessensspielraum?
Wo steht das geschrieben?
Ich kann mich dunkel an einen Studienkollegen erinnern, der sich nach dem Studium selbstständig gemacht hat. Dem wurde dann gesagt, er könne nicht die freiwillige Versicherung mit der geringeren Bemessungsgrenze wählen. Begründet wurde dies nicht damit, dass es hauptberuflich sei, sondern weil seine Frau zu wenig verdient. Also sinngemäß etwa so: Er hat die ersten beiden Jahre ca. 700€ betragspflichtige Einnahmen gehabt, sie ca. 1.300€ brutto aus ihrer Beschäftigung. Hätte sie 3.000€ verdient, dann hätten die 700€ des Mannes quasi als Nebeneinkommen gegolten und dann hätte er die 136€ wählen können. Erschien mir zwar unlogisch, aber offensichtlich war (ist?) es so. Möglicherweise hat sich da inzwischen was geändert.
Die hier von Dir beschriebene Option macht natürlich wesentlich mehr Sinn.
Grüße