Ehefrau über Mann krankenversichert

Hallo zusammen,

eine verheiratete Frau, die selbst nicht erwerbstätig ist, wird in der Krankenversicherung ihres Mannes mitversichert, oder?

Ist das in jedem Fall möglich, oder gibt es hierbei Einschränkungen?

Was passiert, wenn die Frau geringe Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit hat? Muss sie sich dann selber versichern?
Gibt es eine Einkomensgrenze, ab der sie sich selber versichern muss?

Danke für eure Informationen
ina

Hallo,

eine verheiratete Frau, die selbst nicht erwerbstätig ist,
wird in der Krankenversicherung ihres Mannes mitversichert,
oder?

In der GKV ist das möglich.

Was passiert, wenn die Frau geringe Einkünfte aus
freiberuflicher Tätigkeit hat? Muss sie sich dann selber
versichern?
Gibt es eine Einkomensgrenze, ab der sie sich selber
versichern muss?

Ab nächstem Jahr sind das 365€ im Monat. Hierbei zählt aber komischerweise jedes Einkommen rein, also auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Vermietung usw.
Vielleicht kann man da was „drehen“ indem diese Einkünfte dem Ehemann zuzurechnen sind. Denn irgendwie wäre es ärgerlich bei 366€ Einkünften 300€ eigenen Beitrag zu zahlen.
Grüße

Hallo,
mit „drehen“ ist ab 01.01.2009 nix mehr drinne.
Das mit den 300,00 € ist auch nicht gesagt, es sei denn die Kasse würde für die Ehefrau auf hauotberuflich selbständig erkennen - da müsste man näheres wissen. Reduzieren wir erstmal die 300,00 € auf ca. 136,00 €.
Gruß
Czauderna

Hallo,

Grundsätzlich stimmt das mit den 365 €, was aber noch erwähnenswert wäre ist, dass es sich dabei um den Gewinn aus selbst. Tätigkeit handelt. Und Einkommen und Gewinn sind ja bekanntlich zwei paar Schuhe :wink:

Grüße

Lars

Hallo,
mit „drehen“ ist ab 01.01.2009 nix mehr drinne.
Das mit den 300,00 € ist auch nicht gesagt, es sei denn die
Kasse würde für die Ehefrau auf hauotberuflich selbständig
erkennen - da müsste man näheres wissen. Reduzieren wir
erstmal die 300,00 € auf ca. 136,00 €.

Hallo,

danke für die Präzesierung. Ich hatte die 365€ dahingehend verstanden, dass dann grundsätzlich eine hauptberufliche Selbstständigkeit interpretiert wird, während die Krankenkasse auch bei geringeren Einnahmen aber Stundenaufwand von über 15 (18?)h pro Woche ebanfalls schon von einer Hauptberuflichkeit ausgeht.

Die 136€ sind also auch für Ehepartner möglich, die über dieser Grenze liegen? Gibts da irgendwelche besonderen Voraussetzungen oder Haken? Hat da eventuell jede Krankenkasse einen Ermessensspielraum?
Wo steht das geschrieben?

Ich kann mich dunkel an einen Studienkollegen erinnern, der sich nach dem Studium selbstständig gemacht hat. Dem wurde dann gesagt, er könne nicht die freiwillige Versicherung mit der geringeren Bemessungsgrenze wählen. Begründet wurde dies nicht damit, dass es hauptberuflich sei, sondern weil seine Frau zu wenig verdient. Also sinngemäß etwa so: Er hat die ersten beiden Jahre ca. 700€ betragspflichtige Einnahmen gehabt, sie ca. 1.300€ brutto aus ihrer Beschäftigung. Hätte sie 3.000€ verdient, dann hätten die 700€ des Mannes quasi als Nebeneinkommen gegolten und dann hätte er die 136€ wählen können. Erschien mir zwar unlogisch, aber offensichtlich war (ist?) es so. Möglicherweise hat sich da inzwischen was geändert.
Die hier von Dir beschriebene Option macht natürlich wesentlich mehr Sinn.
Grüße

Hallo,
wenn die Kasse auf hauptberufliche Selbständigkeit erkennt, dann gilt eine Mindestbeitragbemessungrenze von ca. 1860,00 € mtl. - d.h.
obvwohl sie evtl. nur mtl. 1000,00 € Einnahmen erzielt muesste sie aber nach 1890,00 € den Beitrag zahlen - ggf. kann diese Grenze
auf ca. 1260,00 € herabgesetzt werden wenn bestimmte Voraussetzungen erfült werden.
Erkennt die Kasse nicht auf hauptberufliche Selbständigkeit dann werden 50% der Einkommen von Ehemann und Ehefrau als beitragspflicghtiges Einkommen der Ehefrau bei der Kasse angesetzt.
Hier liegt die Mindestbeitragsbemessungrenze bei ca. 840,00 € - was dann einem Mindestbeitrag von ca. 136,00 € ergeben würde - ansonsten gilt - je mehr Einkommen um so höher der Beitrag - das Ganze endet dann bei 50% der Beitragsbemnessungsgrenze in der Krankenversicherung, das sind z.Zt. ca. 1840,00 €, was einem Gesamtbeitrag von ca. 312,00 € entspräche.
Gruß
Czauderna