ich habe da mal eine Frage. Meine Frau fängt nächsten Monat nach Baby Pause eine geringfügige Arbeit an. Nun meine Frage da sie als Unterhaltspflichtige Person neben unserer Tochter galt, wie beläuft sich das auf den Pfändungfreien Betrag.
Hallo Norbert.
Es kommt mit hoher Wahrscheinlichkeit darauf an, wieviel Deine Frau verdient. Beispiel aus eigener Erfahrung: Meine Frau ist in der Elternzeit, bekommt also Elterngeld. Da dieses im vierstelligen Bereich liegt, wird dieses wie Einkommen gewertet. Somit habe ich lediglich meinen Sohn als unterhaltspflichtige Person.
Ich habe zuvor ebenfalls um Rat gesucht und mehrere Antworten gefunden. Einige sagen, das hängt vom Insolvenzverwalter oder vom Gericht ab (letzteres muss beispielsweise beantragen, dass festgestellt wird, wieviel Deine Frau verdient - so glaube ich). Andere sagen, dass das von Fall zu Fall unterschiedlich sein wird. Ich denke mal (meine persönliche Meinung), wenn Deine Frau lediglich 400EUR-Jobberin ist, liegen die Chancen gut, dass Du zwei unterhaltspflichtige Personen zugerechnet bekommst. Die Grenze wird wahrscheinlich die Pfändungsgrenze bei Ledigen sein, sprich also rund EUR 1.000,-. Darüber (so denke ich), wird Sie definitiv NICHT als unterhaltspflichtige Person laufen, darunter vielleicht, bei einem wirklich geringfügigen Verdienst höchstwahrscheinlich.
Mein Tipp: Beim Insolvenzverwalter „Deines Vertrauens“ nachfragen. Da hast Du eine 100%ige Aussage und kannst Dich darauf verlassen. Und es „passiert ja nichts“ nur weil Du nachfragst.
Hallo Norbert,
es tut mir leid, aber ich weiss keine Antwort auf Deine Frage. Bevor ich Dir was Falsches erzähle, wende DIch doch bitte an jemand anderen aus diesem Forum.
soweit ich weiß gilt deine Ehefrau sobald sie einen bestimmten Betrag verdient nicht mehr als unterhaltspflichtig. Um was für einen Betrag es sich hierbei handelt, weiß ich leider nicht genau. Muss mich erst sehr frisch und neu mit der ganzen Materie befassen. Ich habe heute nachmittag das erste Gespräch mit meinem Insolvenzverwalter, den werd ich diesbezüglich nochmal fragen. Mein Ehemann verdient nämlich auch nicht besonders viel. Sobald ich mehr erfahre, werd ichs dir berichten.
Liebe Grüße
hallo,
ich bin der meinung, das die ehefrau bis zu 400,00 euro dazuverdienen darf. also sozialversicherungsfrei.
wenn der verdienst darüber liegt, fällt sie nicht mehr unter die unterhaltspflichtigen personen.
Hallo, Norbert!
Folgendes muss beachtet werden: Erstens muss die Tätigkeit dem Gericht mitgeteilt werden. Wenn der Betrag nicht über der Pfändungsgrenze liegt, gibt es keine Probleme. Falls ja, dann versuchen, Mehraufwendungen (Baby usw.) anzubringen. Der pfändungsfreie Betrag müsste bei rund 1500 € Netto liegen ( bei einer unterhaltspflichtigen Person).
Ich hoffe, dass ich helfen konnte. Pfändungstabelle im Internet suchen!
Liebe Grüße Dirk