Mein Mann beabsichtigt gegen meinen Willen den Kauf eines teuren Autos (Audi A5 oder Q5). Darf er dies? Ausserdem hat er von Scheidung (nach fast genau 30 Ehejahren)gesprochen, was vermuten lässt, dass er von unseren gemeinsamen Ersparnissen Geld beiseite bringen will, denn schließlich gehöre das Auto dann ihm, weil auf seinen Namen angemeldet.
Mein Mann beabsichtigt gegen meinen Willen den Kauf eines
teuren Autos (Audi A5 oder Q5). Darf er dies?
Prinzipiell ja, es sei denn, der Unterhalt der Familie ist dadurch gefährdet.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1360.html
Ausserdem hat er
von Scheidung (nach fast genau 30 Ehejahren)gesprochen, was
vermuten lässt, dass er von unseren gemeinsamen Ersparnissen
Geld beiseite bringen will, denn schließlich gehöre das Auto
dann ihm, weil auf seinen Namen angemeldet.
Mal abgesehen, daß ein Auto nicht unbedingt dem gehört, der Halter ist: das Auto gehört zum Vermögen und findet dann logischerweise auch Eingang in den Zugewinnausgleich (ich gehe jetzt mal von Zugewinngemeinschaft aus).
Aber Ihr macht das schon ganz richtig: man kann bei einer Scheidung nicht zu früh damit anfangen, den anderen zu beharken.