Ehegatten-Anstellung sinnvoll ?

Herr X ist selbständig und privat krankenversichert.
Herr X spielt mit dem Gedanken, sein Frau per Ehegatten-Arbeitsvertrag im Betrieb aufzunehmen. Die formellen Voraussetzungen sind soweit klar, es geht hier nur um die steuerlichen Aspekte.

Bei einem 400€-Job kann die Lohnsteuer ja pauschaliert werden und ist in der Einkommenssteuererklärung (Zusammenveranlagung) dann nicht mehr Steuererhöhend.

Da Frau X (und Kind X) jedoch gesetzlich krankenversichert sein sollen, käme eine Beschäftigung in der Gleitzonen von 400,01 € - 800 € in Frage. Bringt das in der Einkommenssteuererklärung letztendlich überhaupt (steuerliche) Vorteile ? Das Einkommen der Frau ist zwar gewinnmindernd, wird ja aber bei der Zusammenveranlagung wieder hinzugerechnet.

Vielen Dank für einen kurzen Hinweis.
Grüße Patrick

Bringt das in der
Einkommenssteuererklärung letztendlich überhaupt (steuerliche)
Vorteile ?

Wohl nicht. Die Frau bekommt zwar den WK-Pauschbetrag, muss also 920 € weniger versteuern, dafür muss der Ehemann aber auch den AG-Anteil SV zahlen.
Wie die stl Auswirkung jedoch genau ist kann hier niemand sagen.

Hallo,
hat er X noch mehr Angestellte?
Für seine Frau müßte er ja SV, AV und KV zahlen. Sie hat also spätestens bei der Rentenberechnung was davon.
Am besten mal mit WISO Programm durchrechnen, ob es steuerlich was bringt.
Hat sie noch einen Job?
Dann wird der Job vom Mann ja wohl mit Steuerklasse 6 berechnet und erst im Jahresausgleich mit berücksichtigt.

Hallo,
hat er X noch mehr Angestellte?

Was hat das mit der Frage zu tun?

Für seine Frau müßte er ja SV, AV und KV zahlen.

SV=AV+KV+PV+RV

Sie hat also
spätestens bei der Rentenberechnung was davon.

Hat sie vom Minijob uU auch…

Am besten mal mit WISO Programm durchrechnen, ob es steuerlich
was bringt.

Naja…

Hat sie noch einen Job?
Dann wird der Job vom Mann ja wohl mit Steuerklasse 6
berechnet und erst im Jahresausgleich mit berücksichtigt.

Dann bräuchte sie wohl kaum die Anstellung beim Ehemann um krankenversichert zu sein…

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Naja, bei 400,01€ fallen ja noch knapp 78€ AG-Anteile an. Dem stehen eine zusätzliche Werbungskostenpauschale in ca. der gleichen Höhe entgegen. Also würden einem zusätzlichen zu versteuernden Einkommen von ca. 322€, 478€ zusätzliche gewinnmindernde Ausgaben gegenüberstehen. Macht so ca. 156€. Jetzt kann man sich ausrechnen, welchen Effekt man daraus bei seinem persönlichen Steuersatz erzielen kann. Selbst beim Spitzensteuersatz wären das ca. 70€ Steuerersparnis.
Wenn man dafür eine KV/PV für Frau und Kind bekommt (und eine RV, AV für die Frau), ist das nicht schlecht.
Haken an der Sache könnte sein, wenn das Kind beim Vater versichert werden müßte. Aus dem Modellfall geht leider nicht hervor, wo Frau und Kind bisher versichert waren.

Grüße

Macht die KK aber bei 400,01 € nicht mit.