Ehegatten Arbeitsvertrag

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin zur Zeit arbeitslos. Mein Mann hat eine Firma und hat diese erweitert, so daß ich dort im Büro arbeiten könnte.
Was ist dringend bei dem Vertrag zu beachten, damit dieser von den Sozialversicherungen anerkannt wird?

Kann mein Mann mich auch auf 400,00 € Basis einstellen oder gibt es dann Probleme mit der Krankenkasse?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Böttcher

Hallo,

prinzipiell gibt es, wenn Sie bei dem Unternehmen Ihres Mannes nicht beteiligt sind, keine Probleme.

Bei einer Beschäftigung bis 400,00 Euro brutte je Monat ist dies ein s.g. Minijob welcher durch die pauschalen Abgaben nicht als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zählt. Ist Ihnen eine eigene Krankenversicherung und/oder Arbeitslosenversicherung usw. wichtig sollte die Vergütung min. 401,00 Euro ja Monat betragen.

Hallo Fr. Böttcher,
d. ist leider nicht ein Spezialgebiet.
Ich empfehle Ihnen eiene Anfrage bei d. örtl. IHK.
Velleicht gibt es da ja Musterverträge.

Da Ihr Gatte ja bereits eine Firma hat, ist er auch autom. Mitglied dort.
Somit dürfte eine Bertaung auch kostenfrei sein.

Hallo,

hier mal ein paar Hinweise, die nützlich erscheinen. Viel Glück!

400 Euro Job
Ein Mini-Job ist ein Sonderfall der Teilzeitarbeit. Er wird auch als 400 Euro Job bezeichnet. Ein Mini-Job liegt vor, wenn der Arbeitnehmer mit seiner Tätigkeit einschließlich aller Sonderzahlungen nicht mehr als 400 Euro im Monat verdient. Um dies zu ermitteln nimmt man den Jahresverdienst und teilt ihn durch zwölf.

Für den Minijob gelten besondere Regelungen im Bereich der Sozialversicherung und des Steuerrechts. Durch diese Sonderregeln soll erreicht werden, dass der Mini-Jobber das mit dem Arbeitgeber vereinbarte Entgelt brutto wie netto erhält, also ohne irgendwelche Abzüge. Der Arbeitgeber zahlt neben dem Gehalt pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge und eine pauschalierte Lohnsteuer.

Ein Minijob kann auch neben dem Hauptjob als nebenberufliche Tätigkeit ausgeübt werden. Unter Umständen, nämlich dann, wenn es im Arbeitsvertrag des Hauptjobs vorgesehen ist, muss der Arbeitgeber des Hauptjobs den Minijob genehmigen. Liegt eine Anzeigepflicht vor, besteht bei Unterlassung durch den Arbeitnehmer u. U. eine Schadensersatzpflicht. Der Arbeitgeber darf die Nebentätigkeit nur verweigern, wenn betriebliche Interessen entgegenstehen. Keinesfalls aber darf der Arbeitnehmer bei einem Konkurrenten den 400-Euro-Job ausüben. Das wäre ein Grund zur fristlosen Kündigung.

Bei Mini-Jobs gibt es keine Begrenzung der Wochenarbeitszeit. Es kann mehr als 15 Stunden in der Woche gearbeitet werden, wenn nur der monatliche Verdienst 400 Euro nicht überschreitet.

Auch bei lediglich einer kurzfristigen Tätigkeit kann ein Minijob vorliegen. Der Arbeitnehmer darf dann allerdings nicht mehr als zwei Monate oder nicht mehr als 50 Arbeitstage pro Jahr arbeiten. Diese kurzfristige Beschäftigung darf aber nicht berufsmäßig ausgeübt werden. So kommen also nur Tätigkeiten von geringer wirtschaftlicher Bedeutung in Frage. Bei Hausfrauen, Studenten, Schülern oder Rentnern wird dies von vornherein angenommen.
Ein Minijob kann auch und gerade in Privathaushalten ausgeübt werden.

Bei mehreren Mini-Jobs darf der Gesamtverdienst nicht mehr als 400 Euro betragen. Andernfalls, also ab 400,01 Euro, wird der Mini-Job bzw. werden die Mini-Jobs zu einem normalen Job: es fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge an.

400 Euro Job - Anspruch auf betriebliche Sonderzahlungen
Auch ein in einem Mini-Job beschäftigter Arbeitnehmer hat anteilig Anspruch auf sämtliche betriebliche Sonderzahlungen, etwa Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld
Wenn durch die Sonderzahlungen die monatliche Verdienstgrenze von 400 Euro überschritten wird, dann werden allerdings für die gesamte Beschäftigungszeit die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer fällig. Der Mini-Jobber sollte also sorgfältig rechnen, ob es sich lohnt, die Sonderzahlung anzunehmern.

Sozialversicherung beim 400 Euro Job
Arbeitet man in einem Mini-Job, also einem 400 Euro Job, so ist man von der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung befreit. Der Arbeitgeber hingegen muss geringe Beiträge an die Rentenversicherung und Krankenversicherung leisten, pauschaliert. Diese Beiträge betragen i.d.R. 28 Prozent und setzen sich aus 13 Prozent Kranken- und 15 Prozent Rentenversicherungsbeitrag zusammen. Wird der Mini-Job in einem Privathaushalt ausgeübt, so betragen die Pauschalbeträge jeweils lediglich 5 Prozent.
Aufstockungsoption

Der Arbeitnehmer im 400 Euro Job hat allerdings die Möglichkeit, selbst etwas in die Rentenversicherung einzuzahlen um später einen höheren Rentenanspruch zu erhalten. Das bezeichnet man als Aufstockungsoption. Der Arbeitnehmer nimmt diese wahr, indem er den Pauschalbetrag, den der Arbeitgeber abführen muss, von sich aus erhöht. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, hierüber schriftlich aufzuklären. Unterlässt er dies, so hat der Arbeitnehmer unter Umständen einen Schadensersatzanspruch.

Minijob - geringfügige Beschäftigung
Fazit: Ein Minijob ist also eine geringfügige Beschäftigung, bei dem die Bruttoverdienstgrenze 400 Euro beträgt. Ebenfalls unter die Regelung der Minjobs fallen kurzfristige Beschäftigungen von nicht mehr als 50 Arbeitstage oder zwei Kalendermonte.
Zwischen den Minijobbern und den in Vollzeit beschäftigten Arbeitnehmern bestehen arbeitsrechtlich keine Unterschiede. Minijobber haben die gleichen Rechte und Pflichten, wie Vollzeitbeschäftigte. Ein 400 Euro Job bringt ebenfalls den Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, auf Kündigungsschutz und betrieblichen Sozialleistungen. Für die Minijobberin greift auch der Mutterschutz und sonstige Sonderkündigungsschutzrechte.
Lediglich in der Hauswirtschaft gelten Sonderregelungen. Ein Haushalt ist kein Betrieb im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes oder des BGB. Das bedeutet, dass die dort vorgesehenen längeren Kündigungsfristen bei längere Betriebszugehörigkeit für die im hauswirtschaftlichen Bereich Beschäftigten nicht gelten.
Auch ein Minijob kann befristet sein. Es gelten die allgemeinen Regeln zur Befristung von Arbeitsverhältnissen. Es gilt der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auch für Minijobber: es müssen Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld auch an sie geleistet werden.
Der 400 Euro Job unterscheidet sich nur im Sozialversicherungsrecht, nicht im Arbeitsrecht, vom normalen Vollzeitjob. § 8 SGB IV liefert eine Definition des Begriffes „geringfügig Beschäftigte“. Die gringfügig Beschäftigung ist in der gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Das folgt aus den §§ 7 SGB V, 5 Abs. 2 SGB VI 27 Abs. 2 SGB III. Bei einem 400 Euro Job muss der Arbeitgeber einen Pauschsteuersatz entrichten.

Im Allgemeinen ist eine Beschäftigung ab 15 Stunden in der Woche sozialversicherungspflichtig.
Natürlich können Sie auch auf 400€ Basis arbeiten, dieses wird durch den Arbeitgeber pauschal versteuert unr Krankenversicherung - Nachteil daran ist, auf 400€ basis sind die wöschentlichen Stunden offen!

Liebe Böttcher,

das ist eine Frage fürs Steuer- und Sozialrecht. Deshalb habe ich leider keine Ahnung!!! Dein Mann hat doch sicherlich einen Steuerberater?! Der muss so etwas wissen!
Liebe Grüße
Brigitte

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin zur Zeit arbeitslos. Mein Mann hat eine Firma und hat
diese erweitert, so daß ich dort im Büro arbeiten könnte.
Was ist dringend bei dem Vertrag zu beachten, damit dieser von
den Sozialversicherungen anerkannt wird?

Kann mein Mann mich auch auf 400,00 € Basis einstellen oder
gibt es dann Probleme mit der Krankenkasse?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Böttcher

Liebe Frau Böttcher,

Ihr man muss Sie anmelden und die fälligen Versicherungsbeiträge und die Pauschalen bezahlen.

Ansprüche an die Rentenversicherung entstehen nicht.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Warum sollte Dein Mann Dich nicht auf 400-Euro-Basis einstellen können?

Er sollte mit Dir nur einen ganz normalen Arbeitsvertrag schriftlich abschliessen, damit klar ist, zu welchen Bedingungen und für welches Gehalt Du dort was genau machen sollst, damit Finanzamt und Sozialversicherungen keine Zicken machen können.

im Büro arbeiten könnte.

Was ist dringend bei dem Vertrag zu beachten, damit dieser von
den Sozialversicherungen anerkannt wird?

Kann mein Mann mich auch auf 400,00 € Basis einstellen oder
gibt es dann Probleme mit der Krankenkasse?

Hallo und guten Abend,

es muss einen schriftlichen Arbeitsvertrag geben, der nach der Relation Aufgabe / Gehalt / Stunden / Urlaub so bei jedem Arbeitnehmer geschlossen werden würde.
Es müssen monatliche Gehaltsabrechnungen nach dem Vertrag erfolgen und Überweisungen auf das -idealiter - nur auf die Ehefrau lautende Konto erfolgen.
Die Tätigkeit muss es im Betrieb geben, es muss einen Arbeitsplatz - im Büro also Schreibtisch wohl mit PC - geben, die Qualifikation für diese Tätigkeit muss vorhanden sein und es muss auch tatsächlich gearbeitet werden.

Kurz ein im Betrieb nicht atypischer Arbeitsvertrag muss tatsächlich so gelebt werden.

Grundsätzlich geht das auch auf 400 Euro Basis.
Wie die Krankenkasse reagiert, kann ich nicht vorhersagen, das dürfte wohl auf weitere Einzelheiten wie Kinder, Versicherung des Ehemannes etc ankommen.

Bei 400 Euro würde man das zwar der Agentur angeben und es würde eine Anrechung erfolgen. Es würde ja aber wohl weiter eine Arbeitslosigkeit bestehen, wenn zuvor in Vollzeit gearbeitet wurde?

MfG

Achim

Auf 400€-Basis ist möglich, dann trägt Steuer und SV der Arbeitgeber. Wichtig zu wissen ist, daß ein 400€-Job für eine spätere Rente nicht hilfreich ist. Besser wäre es dafür, einen „normales“ Arbeitsverhältnis, z.B. auf Teilzeitbasis abzuschließen.

Hallo,

solange ein arbeitsvertrag keine ungewöhnlichen Klauseln enthält oder auffällig niedrige oder erhöhte Vergütungen beinhaltet, sind keine Besonderheiten zu beachten.

&Tschüß
Wolfgang

Es muss grundsätzlich jedem mitarbeitenden Familienangehörigen und jeder mitarbeitenden Ehefrau empfohlen werden, den sozialversicherungsrechtlichen Status überprüfen zu lassen. Denn Rechtssicherheit ist für die Betroffenen auf alle Fälle von Nöten. Um adäquat planen zu können, mit welchen Leistungen man im Fall der Fälle von den Sozialversicherungsträgern rechnen kann oder ob man privat adäquat Vorsorge treffen muss, und um die unliebsamen und mitunter finanziell verheerenden Folgen zu vermeiden, sollte ein sozialversicherungsrechtliches Statusverfahren eingeleitet werden. Nur so können die Betroffenen Rechtssicherheit erreichen.

Die Statusprüfung übernimmt für Ehegatten/Lebensgefährten, deren Arbeitsvertrag ab dem 01.01.2005 geschlossen worden ist, die Deutsche Rentenversicherung Bund. Für „Altfälle“ liegt die Zuständigkeit bei der Krankenkasse. Es sollte dringend ein erfahrener Partner zur Begleitung der sozialversicherungsrechtlichen Überprüfung hinzugezogen werden, um auch eine der Realität gerecht werdende Einschätzung zu bekommen und nicht eine, die von den klammen Kassen der Sozialversicherungsträger bestimmt ist.

Nicht selten sind Fälle, in denen die Krankenkasse leichthin mit sozialversicherungspflichtig urteilt, die BA später jedoch bei Arbeitslosigkeit Leistungen verweigert, da ihres Erachtens Sozialversicherungsfreiheit vorgelegen hat. Um derartige unliebsame Überraschungen und Unstimmigkeiten, die aus einer nicht sachgerechten Einschätzung seitens der Sozialversicherungsträger resultieren, zu vermeiden, sollte die Beurteilung in erfahrene Hände gelegt werden.

Feststellung der Sozialversicherungspflicht
Seit dem 01.01.2005 führt die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (ab 01.10.2005 Namensänderung:
„Deutsche Rentenversicherung Bund“) ein Statusfeststellungsverfahren durch, ob
ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung vorliegt. An diese Entscheidung ist
dann auch die Bundesagentur für Arbeit gebunden.
Aber Ihr Mann kann sich auch von seinem Steuerberater beraten lassen!

Hallo,
was alles in einen Arbeitsvertrag aufgenommen werden muss kann nachgelesen werden unter
http://www.vkm-baden.de/infothek/nachwg.htm

Zur Frage der Krankenversicherung siehe:
http://www.krankenkassenratgeber.de/gesetzlich-versi…

Herzliche Grüße
Wolfgang Lenssen

Hallo
Natürlich können Sie einen 400Euro Job in der Firma des Ehegatten antreten, sie haben die gleichen Bedingungen zu beachten wie alle anderen.
Meldung beim Arbeitsamt, evt. Anrechnung des Arbeitslosengeldes, Meldung bei der Bundesknappschaft (meldestelle bei Minijobs). Sozialversichert sind Sie ja bei einem Minijob nicht, sie wären entweder weiter bei ihrem Mann Krankenversichert oder über das Arbeitsamt.

Alles Gute

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin zur Zeit arbeitslos. Mein Mann hat eine Firma und hat
diese erweitert, so daß ich dort im Büro arbeiten könnte.

Was ist dringend bei dem Vertrag zu beachten, damit dieser
von den Sozialversicherungen anerkannt wird?

Kann mein Mann mich auch auf 400,00 € Basis einstellen oder
gibt es dann Probleme mit der Krankenkasse?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Hallo,

Probleme mit der Krankenkasse gibt es nicht, da man bei einem einzelnen 400 € Job nicht krankenversichert ist. Leider ist das so!
Man zahlt 120 € Bürgerpflichtversicherung und dann noch um die 30-40 € Pflegeversicherung.
Es sei denn, man ist über den Ehepartner Familienversichert. Dann ist man wieder krankenversichert und hat die Bürgerpflichtversicherung nicht am „Allerwertesten“.

Eine bessere Variante wäre, wenn der Ehepartner als Unternehmer, seine Ehepartnerin als Angestellte bei der gesetzlichen Krankenkasse anmeldet mit einem Einkommen ab 401 €. Dann zahlt er zwar 20% „Unkosten“ aber die Ehepartnerin ist dann voll Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversichert. Langfristig ist das von Vorteil. Selbst bei einer Gegenüberstellung mit Hartz IV, ist dass die bessere Variante, denn aufgrund des einen Euro kommt man mit der Selbstbehaltsregelung und dem Werbungskostenfreibetrag, besser weg.

Aber ein ganz anderer Weg wäre doch der, einen Eingliederungszuschuß vom Arbeitsamt zu nehmen. Gibt es für 12 bzw 24 Monate und je nach Alter auch bis zu 36 Monate. Durchschnittlich werden 50% des Lohnes so vom Staat getragen. Als Grundlage dient dann eine Durchschnittstabelle. Persönlich, hatte meine Frau als Haushandwerker eingestellt, denn die Tabelle gab einen hohen Lohn her und dass wurde 2 Jahre lang gefördert.

Als das Unternehmen aufgrund zu geringer Umsätze schliessen mußte, wollte keiner irgendwas zurück haben von mir. Man sollte mal zwischen den Zeilen gut, sehr gut lesen!!! :smile:

Viel Spaß beim Lesen!!

Hallo,

mich hatte eine schwere Grippe ausgeschaltet, daher die späte Antwort. Natürlich kann Dich Dein Mann anstellen. Ihr macht einen schriftlichen Arbeitsvertrag, der genau so wäre, wie er einen mit einer Außenstehenden abschließen würde. In dem Vertrag regelt Ihr die genauen Arbeitsstunden (z.B. drei Mal in der Woche drei Stunden am Montag, Mittwoch und Freitagmit Lage der Arbeitszeit), den Urlaubsanspruch (Gesetzlich: 24 Werktage im Jahr) und eine Tätigkeitsbeschreibung (kaufmännische Angestellte). Das Geld überweist Ihr auf ein Konto, das nur Dir gehört (kann im Notfall ein Sparbuch sein) und zu dem er keine Kontovollmacht hat (kann für das Finanzamt wichtig sein)
Ingeborg

Hallo Frau Böttcher,

nein, es gibt keine Probleme. Es ist egal, wer der Arbeitgeber ist. Hauptsache, es ist ein Arbeitsverhältnis mit Weisungsgebundenheit etc… Formulare für den Arbeitsvertrag eines Minijobbers gibt es sicher im Internet zu finden, z.B. unter [http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3__Privat…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3 Privathaushalte/4 arbeitsrecht/01 Arbeitsvertrag/InhaltsNav.html? nnn=true).

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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